Förderung für Neubau und Modernisierung von Mietwohnungen in NRW

Förderungen für Neubau und Modernisierung in NRW

Die Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen decken eine breite Palette von Maßnahmen im Bereich des Wohnbaus ab. Unten sind die aktuellsten Förderungen für Neubau und Modernisierung in NRW aufgelistet.

(Stand 10/11/2023)

Ergänzungszuschuss Wohnbau NRW 2023

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen des Sondervermögens zur Bewältigung der Krisensituation eine Zusatzförderung in Höhe von 100 Millionen Euro ins Leben gerufen. Das Hauptziel dieses Programms besteht darin, die gestiegenen Baukosten auszugleichen, indem es Hausbauern und Investoren gezielt finanzielle Unterstützung bietet. Damit möchte die Landesregierung Bauwillige ermutigen, ihre Bauprojekte umzusetzen, die sie in den letzten Monaten aufgrund der gestiegenen Kosten aufgeschoben haben. Der gewährte Zuschuss kann bis zu 80 Prozent der nachgewiesenen, krisenbedingten Mehrkosten abdecken. Eine bemerkenswerte Besonderheit dieses Programms ist, dass der Zuschuss auch für nachgewiesene, krisenbedingte Mehrkosten im frei finanzierten Teil des Bauvorhabens gewährt wird.

• An wen richtet sich die Förderung?

Alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die eine Förderzusage der öffentlichen Wohnraumförderung aus den Förderjahren 2022 oder 2023 für ein Neubau- oder Modernisierungsvorhaben erhalten haben, sind antragsberechtigt.

• Was umfasst die Förderung?

Um Bauprojekte trotz globaler Unsicherheiten, Lieferengpässe und Preisanstiege zu unterstützen, kann ein Ergänzungszuschuss beantragt werden, der bis zu 80 Prozent der nachgewiesenen Mehrkosten abdeckt.

• Wann erfolgt die Bewilligung/Vergabe?

Die örtlich zuständigen Bewilligungsbehörden, welche bereits die Förderzusagen für das Neubau- und Modernisierungsvorhaben erteilt haben, übernehmen die Bewilligung nach einer gründlichen Prüfung der nachgewiesenen Mehrkosten.

Mehr über Wohnbau NRW 2023 auf www.mhkbd.nrw

Förderung für Modernisierung von Wohnraum

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bietet mit der Modernisierungsförderung ein attraktives Förderangebot, das jährlich mit einem Mindestumfang von 200 Millionen Euro zur Verfügung steht. Dieses dient der Unterstützung bei der Sanierung von Mietwohnungen ebenso wie von Eigentumswohnungen und Eigenheimen. Die Förderung erfolgt gemäß der Modernisierungsrichtlinie RL MOD NRW 2023.

• An wen richtet sich die Förderung?

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien in Nordrhein-Westfalen haben die Möglichkeit, die Förderung für die Modernisierung ihrer Mietwohnungen, Eigenheime und Eigentumswohnungen, die selbst genutzt werden, zu beantragen.

Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, müssen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Es gibt zwei Einkommensgruppen: die enge Einkommensgruppe [EK-A] und die erweiterte Einkommensgruppe [EK-B]. Haushalte in der erweiterten Einkommensgruppe [EK-B] dürfen über bis zu 40 Prozent mehr Einkommen verfügen, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können.

• Was umfasst die Förderung?

Im Rahmen der Modernisierungsförderung werden die tatsächlich entstandenen Bau- und Baunebenkosten für diverse Maßnahmen gefördert, die:

  1. Den Gebrauchswert von Wohnraum nachhaltig erhöhen.
  2. Die Energieeffizienz von Wohngebäuden steigern und zum Klimaschutz beitragen.
  3. Bauliche Barrieren im bestehenden Wohnraum reduzieren.
  4. Den Schutz vor Einbruch verbessern.
  5. Bestehenden Wohnraum ändern oder erweitern.
  6. Ein attraktives und sicheres Wohnumfeld schaffen.

• Wie ist das Förderverfahren?

Die Landesregierung fördert durch zinsgünstige Baudarlehen, die je Wohnung oder Eigenheim bis zu 200.000 Euro betragen können. Sämtliche anfallenden Bau- und Baunebenkosten für förderfähige Maßnahmen können durch das Förderdarlehen finanziert werden, ohne dass ein Eigenanteil erforderlich ist.

Zusätzlich werden auf die Darlehen Tilgungsnachlässe (Teilschulderlass) gewährt, die bis zu 55 Prozent betragen können. Die Höhe der Tilgungsnachlässe richtet sich unter anderem nach dem erreichten energetischen Zustand des Gebäudes, dem Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe und der Dauer der Zweckbindung.

Erfahren Sie mehr über diese Förderung auf www.mhkbd.nrw

Förderung von Schutzhäusern für Opfer von häuslicher Gewalt

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen unterstützt den verstärkten Ausbau und die Stärkung von Schutzangeboten für Personen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, durch die Förderung von Baumaßnahmen für Schutzhäuser, sowohl im Neubau als auch bei bestehenden Einrichtungen.

Darüber hinaus fördert das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung ausdrücklich den Neubau und die Modernisierung von Frauenhäusern und Männerhäusern, mit dem Ziel, die Schutzangebote für Betroffene von häuslicher Gewalt dauerhaft zu verstärken und auszubauen.

Grundsätzlich sind daher sowohl der Neubau als auch die Modernisierung von Gebäuden förderfähig, die betroffenen Personen, die Schutz suchen, Wohnraum bieten. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen werden projektbezogene Sonderkontingente gemäß dem Wohnraumförderprogramm 2023–2027 (WoFP) bereitgestellt. Diese Art von Maßnahmen gehört zum experimentellen Wohnungsbau und wird durch eine enge Beratung in der Planungsphase qualitativ unterstützt, was über die finanzielle Förderung hinausgeht.

• An wen richtet sich die Förderung?

Das Förderangebot spricht sämtliche Bauherrinnen und Bauherren an, sowohl natürliche als auch juristische Personen wie private Investorinnen und Investoren, Wohnungsunternehmen, gemeinnützige Organisationen und Genossenschaften. Es richtet sich an jene, die aktiv dazu beitragen möchten, Wohnraum für von häuslicher Gewalt betroffene und Schutz suchende Frauen und Männer zu sichern und zu schaffen.

• Was umfasst die Förderung?

Das Förderprogramm unterstützt den Neubau und die Anpassung von Gebäuden an aktuelle Wohnbedürfnisse durch Erweiterung, Modernisierung oder Nutzungsänderung. Der Wohnraum und Gemeinschaftsflächen können flexibel gestaltet werden, müssen den Qualitätsanforderungen der Wohnraumförderung entsprechen und können als Appartements, Wohnungen oder Gruppenwohnungen ausgelegt sein. Die Förderung deckt ausschließlich bauliche und investive Kosten ab. Betriebs- und Personalkosten müssen durch andere Kostenträger gedeckt sein, ebenso wie Miet- und Nebenkosten. Ein Generalmietvertrag wird zwischen Bauherrschaft, Eigentümerin/Eigentümer und Trägerin/Träger geschlossen.

Mehr über die Förderung von Schutzhäusern für Opfer von häuslicher Gewalt auf www.mhkbd.nrw

Förderprogramm Nordrhein-Westfalen: Förderung von Wohnen im Alter

Mit dem Ziel des selbstbestimmten Wohnens in vertrauter Umgebung fördert die Landesregierung generationengerechte Quartiere im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung. Dabei verfolgt die Wohnraumförderung des Landes den Ansatz des baulichen „Universal Designs“ für den geförderten Wohnungsbau. Dieser Ansatz umfasst die Förderung zukunftssicherer Wohnungsgrundrisse sowie die Schaffung von Barrierefreiheit im Neubau und den Abbau von Barrieren bei der Modernisierung bestehender Bestände. Ebenso werden durchgreifende Umbaumaßnahmen gefördert, um neue barrierefreie Wohnungen zu schaffen. Dies ermöglicht Alt und Jung eine Vielzahl von selbstbestimmten Wohn- und Lebensformen.

• Was umfasst die Förderung?

Die Förderung umfasst sowohl den Neubau als auch die Modernisierung und den Umbau von altersgerechtem Wohnraum. Sie erstreckt sich nicht nur auf traditionelle Wohnungen, sondern auch auf gemeinschaftliche Wohnformen wie Wohngruppen oder Wohngemeinschaften. Ebenso werden Wohnformen unterstützt, die eine bedarfsgerechte und kleinteilige ambulante Versorgung vor Ort gewährleisten.

Wie kann das Quartier profitieren?

Die Kombination von verschiedenen Förderangeboten ermöglicht eine kontinuierliche, kleinteilige Durchmischung und Integration. Diese Herangehensweise eignet sich besonders gut, um Quartiere gezielt zu entwickeln und den Bedürfnissen älterer Menschen gerecht zu werden. Verschiedene Förderangebote können miteinander kombiniert werden, darunter gemeinschaftliche Wohnprojekte, Gruppenwohnungen mit und ohne ambulante Betreuung sowie Generationentreffpunkte als zentrale Begegnungsstätten in einem Viertel.

• Was bietet die Förderung für altersgerechtes Wohnen?

Die Modernisierungsförderung spielt eine entscheidende Rolle bei der Prävention von Wohnungsversorgungsproblemen älterer und pflegebedürftiger Menschen, aufgrund des noch hohen Anteils an nicht barrierefreien Wohnungen.

Die Förderangebote umfassen insbesondere den Abbau von Barrieren in bestehenden Gebäuden sowie durchgreifende Umbaumaßnahmen zur Schaffung neuen barrierefreien Wohnraums durch die Umnutzung von Gebäuden.

Die Eigentumsförderung wird in allen Regionen des Landes als bedarfsorientierter Beitrag zur Altersvorsorge angeboten. Im Jahr 2023 wird die Eigentumsförderung für die Einkommensgruppe B geöffnet und die Konditionen werden erheblich verbessert.

Mehr über „Förderung von Wohnen im Alter“ auf www.mhkbd.nrw

Förderung für Neubau: Wohnraum für Auszubildende und Studierende in NRW

Die Förderung von Wohnungen und Wohnplätzen für Auszubildende und Studierende hat zum Ziel, den Hochschul- und Ausbildungsstandort Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu stärken und angespannte Wohnungsmärkte zu entlasten.

Das Ministerium unterstützt daher im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung die Neuschaffung und Modernisierung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende durch die Bereitstellung von stark zinsverbilligten Darlehen und großzügigen Tilgungsnachlässen. Hierfür stehen jährlich 150 Millionen Euro zur Verfügung.

Um hochwertigen Wohnraum, nachhaltige Bauweisen und innovative Ansätze zu fördern, werden Zusatzdarlehen für Mehrkosten, Klimaanpassung, energetische Standards und Planungswettbewerbe angeboten.

• An wen richtet sich die Förderung?

Die Förderung steht Ausbildungsbetrieben, Studierendenwerken, wohnungswirtschaftlichen Unternehmen sowie privaten Investorinnen und Investoren zur Verfügung.

• Was umfasst die Förderung?

Die Förderangebote zielen darauf ab, durch Neubau, Nutzungsänderung und Modernisierung von Wohnraum das Angebot für Auszubildende und Studierende zu verbessern und neue Impulse für nachhaltige Stadtquartiere zu setzen. Dabei werden Wohnungen, Wohnplätze und Wohngemeinschaften für Auszubildende und Studierende in Nordrhein-Westfalen unterstützt.

Zusätzliche Infos & Details über „Wohnraum für Auszubildende und Studierende in NRW“ auf www.mhkbd.nrw

Förderung für Neubau: Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in NRW

Die öffentliche Wohnraumförderung bietet vielfältige Möglichkeiten zur Verbesserung der Wohnsituation von Menschen mit Behinderungen und zur Schaffung aller notwendigen Voraussetzungen für ein eigenständiges Leben und soziale Teilhabe.

Mittels der Wohnraumförderung werden unterschiedliche Wohnformen für Menschen mit Behinderungen unterstützt, darunter klassische Mietwohnungen, ambulantes Wohnen in gemeinschaftlichen Settings sowie Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot. Spezielle Zusatzförderungen ergänzen das Angebot.

• An wen richtet sich die Förderung?

Die Förderberechtigten umfassen kommunale Träger, Träger, die einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angehören, Wohnungsunternehmen, private Investorinnen/Investoren sowie Haushalte innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen, die die Immobilie selbst nutzen.

• Was umfasst die Förderung?

Im Rahmen der Fördermaßnahmen werden verschiedene Aspekte unterstützt, um die Wohnsituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und ihre soziale Teilhabe zu fördern. Dazu gehören die Neuschaffung barrierefreier Mietwohnungen für Alleinstehende, Paare, Familien oder Wohngemeinschaften durch Neubau oder Umbau bestehender Gebäude. Ebenso wird die behindertengerechte Modernisierung von bereits vorhandenem Wohnraum gefördert. Zusätzlich werden der Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum unterstützt sowie die Errichtung kleinteiliger Wohnformen (Cluster- bzw. Gruppenwohnungen) von hoher Wohnqualität an integrierten Standorten. Die Umsetzung barrierefreier Standards in bestehenden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und die Schaffung von modernen Ersatzneubauten für ein Wohnen in überschaubaren Gruppen sind ebenfalls Teil der Fördermaßnahmen.

• Wie ist das Förderverfahren?

Die Landesregierung bietet zinsgünstige Baudarlehen und gewährt Tilgungsnachlässe von bis zu 50 Prozent für die Schaffung von Wohnraum, der speziell für Menschen mit Schwerbehinderungen oder Rollstuhlnutzende Personen vorgesehen ist.

Lesen Sie mehr über „Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in NRW“ auf www.mhkbd.nrw

Wiederaufbaufonds für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft nach der Hochwasserkatastrophe

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen setzt den Wiederaufbaufonds ein, um betroffene Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft beim Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe 2021 zu unterstützen.

Infolge der Katastrophe wurden zahlreiche Gebäude in Mitleidenschaft gezogen oder vollständig zerstört. Zur Finanzierung von Maßnahmen zur Beseitigung direkter Schäden an Wohngebäuden durch die unmittelbare Einwirkung des Schadensereignisses werden Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft gezielt unterstützt. Hierzu zählen nicht nur Sachschäden an Gebäuden, Wegen, Garagen und vergleichbaren Stellplätzen, sondern auch Schäden am Hausrat. In Fällen von Unternehmen der Wohnungswirtschaft oder bei privaten Vermieterinnen und Vermietern können die Schäden auch Mietausfälle oder die Verringerung von Mieteinnahmen (Einkommenseinbußen) umfassen.

Die Antragstellung erfolgt in erster Linie elektronisch im Online-Förderportal, indem der dort bereitgestellte Online-Antrag genutzt wird. Anträge für den privaten Wiederaufbau und den Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur können bis zum 30. Juni 2026 gestellt werden.

• An wen richtet sich die Förderung?

Die Förderung richtet sich an Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, die im Juli 2021 durch die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe Schäden erlitten haben.

• Was umfasst die Förderung?

Es besteht die Möglichkeit, Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zu beantragen, um Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur zu beseitigen und den Wiederaufbau im Zusammenhang mit der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 zu unterstützen.

Für Maßnahmen zur Beseitigung unmittelbarer Schäden an Wohngebäuden, die durch direkte Einwirkung eines Schadensereignisses entstanden sind, erhalten Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft finanzielle Unterstützung. Dies umfasst Sachschäden an Gebäuden, Wegen, Garagen, vergleichbaren Stellplätzen sowie Hausrat.

• Bis wann ist zu beantragen?

Anträge für den privaten Wiederaufbau und den Wiederaufbau öffentlicher Infrastruktur können seit dem 17. September 2021 gestellt werden. Der Antragszeitraum erstreckt sich bis zum 30. Juni 2026.

Erfahren sie mehr über Wiederaufbaufonds nach der Hochwasserkatastrophe auf www.mhkbd.nrw

Wohnraumförderung für die Aufbereitung von Standorten

Das Land Nordrhein-Westfalen engagiert sich aktiv in der Aufbereitung von geeignetem Bauland für den Wohnungsbau durch seine Beteiligung an der öffentlichen Wohnraumförderung. Innerhalb dieses Rahmens unterstützt das Land mit einem zinsgünstigen Darlehen und gewährt Tilgungsnachlässe, um die Finanzierung der Kosten der Standortaufbereitung zu fördern.

• Was umfasst die Förderung?

Zinsgünstige Darlehen und Tilgungsnachlässe fördern 75 Prozent der Kosten für die Standortaufbereitung in zentralen Lagen. Diese Förderung ist möglich, wenn auf den entsprechenden Grundstücken geförderte Wohnungen, selbst genutztes Wohneigentum oder Wohnplätze entstehen. In Gebieten mit bereits beschlossenen Quartierskonzepten besteht die Möglichkeit, dass die neu gebauten Wohnungen auch auf anderen Flächen als den aufbereiteten Flächen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers im Quartier entstehen dürfen. Diese Erlaubnis setzt jedoch voraus, dass auf den aufbereiteten Flächen während der Zweckbindung weder Wohnungsbau noch gewerbliche Nutzung stattfindet.

• Wie ist das Förderverfahren?

Die zusätzlichen Fördermittel für die Standortaufbereitung belaufen sich auf maximal 25.000 Euro pro geförderter Mietwohnung. Zudem wird auf das Darlehen für die Standortaufbereitung ein Tilgungsnachlass von bis zu 50 Prozent gewährt.

Informationen und Details zu dieser Wohnraumförderung auf www.mhkbd.nrw

Förderung für Neubau in NRW: Wohnraumförderung für den Bau von Mietwohnungen

Die Förderung zielt darauf ab, qualitätsvollen, energieeffizienten und barrierefreien Wohnraum zu schaffen, der gleichzeitig bezahlbar ist. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, durch einen Anstieg im Wohnungsbau die Mieten zu stabilisieren. Der Fokus der Wohnraumförderung liegt darauf, mehr geförderten und somit bezahlbaren Wohnraum in allen Marktsegmenten zu schaffen. Ein besonderes Augenmerk bleibt dabei auf der Förderung von Mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnungen. Dies trägt dazu bei, in Städten und Gemeinden mit hoher Wohnungsnachfrage und steigenden Wohnkosten ein Angebot an attraktiven Wohnungen mit zeitgemäßen Standards zu sichern oder neu zu schaffen. Darüber hinaus setzt die Schaffung zusätzlicher Anreize für den Bau energetisch höherwertiger Standards einen Beitrag zum Klimaschutz und bildet einen rechtsverbindlichen Schwerpunkt der Wohnraumförderung auch im Jahr 2023.

Erfahren Sie mehr über die richtige Auswahl des Grundstücks für den Bau eines Mehrfamilienhauses

• An wen richtet sich die Förderung?

Im Rahmen der verfügbaren Mittel werden Förderzusagen an kreditwürdige Bauherrinnen und Bauherren vergeben. Hierbei handelt es sich um natürliche und juristische Personen, darunter private Investorinnen und Investoren, Wohnungsunternehmen, gemeinnützige Organisationen und Genossenschaften.

• Was umfasst die Förderung?

Die Förderung umfasst die Neuschaffung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern sowie Mieteinfamilienhäusern. Dies umfasst bindungsfreie Mietwohnungen, bei denen im Gegenzug Benennungsrechte an geeigneten Ersatzwohnungen eingeräumt werden (mittelbare Belegung). Zusätzlich werden Gemeinschaftsräume für Hausgemeinschaften und Räume zur sozialen Infrastrukturverbesserung für Bewohner oder gemeinnützige Vereine im Zusammenhang mit diesem Vorhaben gefördert.

• Wie ist das Förderverfahren?

Investorinnen und Investoren haben die Möglichkeit, zinslose oder zinsgünstige Darlehen zu erhalten, verbunden mit nochmals erhöhten Tilgungsnachlässen (Teilschulderlässen). Die NRW.BANK prüft die Kreditwürdigkeit der Bauherrenschaft, sofern das Bauvorhaben förderfähig ist. Nach Bestätigung der Kreditwürdigkeit durch die NRW.BANK erteilt die kommunale Bewilligungsbehörde eine Förderzusage, woraufhin die NRW.BANK einen entsprechenden Darlehensvertrag abschließt.

Mehr über dieses Förderprogramm auf www.mhkbd.nrw

Förderung für Neubau in NRW: Wohnraumförderung für Bau- und Wohngruppenprojekte

Die Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen bietet Unterstützung für Wohngruppen, Genossenschaften und andere von Bewohnerinnen und Bewohnern getragene Bauprojekte. Das NRW-Ministerium für Wohnungsbau hat die öffentliche Wohnraumförderung erweitert, um die positiven Effekte von Baugruppen zu unterstützen.

• Was umfasst die Förderung?

Die Moderationsförderung unterstützt diverse Kosten wie Moderation der Gruppe, Vermittlung zwischen Wohngruppe und Investor, Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsberechnungen sowie Rechtsberatung. Projekte sollen soziale Ansprüche und/oder ökologische Lösungsansätze umfassen.

Für die Förderung sind eine Gruppe, ein Grundstück, finanzielle Mittel und mindestens 30% geförderte Wohnungen erforderlich.

Bauförderung umfasst Neubau, Nutzungsänderung, Erweiterung, Gemeinschaftsräume, soziale Infrastruktur, Modernisierung (Energie) und Eigentumsförderung von Wohnungen. Bedingung ist Mietpreis- und Belegungsbindung.

Für neu gegründete, bewohnergetragene Genossenschaften gibt es Zusatzdarlehen für erhöhte Kosten. Eine Bürgschaft des Landes sichert Förderdarlehen für Neubau, Umbau, Modernisierung und Genossenschaftsgründung ab.

• Wie ist das Förderverfahren?

Für Bauförderungsinformationen wenden Sie sich an Städte (Wohnungsämter) und Kreisverwaltungen. Antragsformular für Moderationsförderung beim Ministerium anfordern und einreichen. Der Antrag erfordert einen Kostenvoranschlag für die externe Beratungsleistung.

Mehr über „Wohnraumförderung für Bau- und Wohngruppenprojekte“ auf www.mhkbd.nrw

Wohnbauförderungen in Bayern für Mietwohnungen

Neubauförderung in Baden-Württemberg für Mietwohnungen

Bauförderungen und Modernisierung für Mietwohnraum in Saarland

Wohnbauförderungen in Hamburg für Mietwohnungen