Wohnbauförderungen für Neubau / Sanierung von Mietwohnungen in Hamburg

Wohnbauförderungen in Hamburg für Mietwohnungen

Die Wohnbauförderung in Hamburg bietet eine Vielzahl von attraktiven Förderprogrammen, die speziell auf den Neubau von Mietwohnungen zugeschnitten sind. Egal, ob Sie eine umweltfreundliche Energiesanierung oder den Bau von barrierefreien Wohnungen planen, die Stadt Hamburg unterstützt Sie finanziell und beratend. Besonders hervorzuheben ist das Programm zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, das gezielt Investitionen in Neubauten von Mietwohnungen fördert. Die Wohnbauförderung Hamburg setzt somit gezielt Impulse für eine nachhaltige Entwicklung im Wohnungsbau. Dadurch ermöglicht sie Bauherren, zeitgemäßen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Hier finden Sie die beliebtesten und häufig angefragten Programme für Wohnbauförderung in Hamburg für den Neubau und/ oder Sanierung von Mietwohnungen für Ihr Vorhaben. Bei der Realisierung von kostengünstigem Neubau von Mietwohnungen mit moderner Ausstattung ist eine ansprechende Förderung zu erwarten.

(Stand 04/10/2023)

Wohnbauförderung in Hamburg für Neubau von Mietwohnungen für Menschen mit geringem Einkommen

Diese Förderung ermöglicht den Bau von kostengünstigen Mietwohnungen in Hamburg mit zeitgemäßer Ausstattung für Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Insbesondere Familien, Menschen über 60, Menschen mit Behinderungen und als dringlich Wohnungssuchende Anerkannte sollen davon profitieren.

• Wen fördern wir?

Die Förderung richtet sich an Investoren, die die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen können und Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks sind.

• Was fördern wir?

Die Förderung umfasst den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen sowie bauliche Änderungen oder Erweiterungen in Hamburg für Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen gemäß § 8 des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes (HmbWoFG) einhalten.

Wie sind die Förderkonditionen?

Ein verpflichtendes Grundmodul ist durch verschiedene frei wählbare Module ergänzbar, da die Förderung modular gestaltet ist.

Die Unterstützung erfolgt durch vergünstigte Darlehen mit einem Startzinssatz von 1,0 %, Zuschüsse zu den Baukosten und laufende Zuschüsse über 30 Jahre. Der laufende Zuschuss wird anhand des Grundstückswerts und der Bauprojektgröße berechnet.

Die Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindungen entspricht üblicherweise der Förderdauer. Die anfängliche Nettokaltmiete beträgt monatlich 7,00 €/m² Wohnfläche und kann alle zwei Jahre um 0,20 €/m² Wohnfläche angepasst werden.

Was ist noch zu beachten?

Bei der Planung sind Haushaltsgröße und -flächenvorgaben zu berücksichtigen. Die Anforderungen an Planung und Umsetzung gemäß den Förderrichtlinien sind zu erfüllen und nachzuweisen. Die baurechtlichen Anforderungen bleiben hiervon unberührt. Ein Baubeginn ist nur mit Zustimmung der IFB Hamburg förderunschädlich.

Infos zum Thema „Mietwohnungsneubau 1. Förderweg“ auf www.ifbhh.de

Hier finden Sie zusätzliche Informationen über die Baukosten der Mehrfamilienhäuser in Hamburg

Wohnbauförderung in Hamburg für Neubau von Mietwohnungen für Menschen mit mittlerem Einkommen

Die 2. Wohnbauförderung unterstützt den Bau von preisgünstigen Mietwohnungen in Hamburg für Menschen mit mittlerem Einkommen. Dabei sollen insbesondere Familien, Menschen ab 60 Jahren und Menschen mit Behinderung profitieren.

• Wen fördern wir?

Die Förderung richtet sich an Investoren, die die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen können und Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks sind. Kooperationen zwischen Investoren sind möglich.

• Was fördern wir?

Gefördert werden der Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen sowie bauliche Änderungen oder Erweiterungen in Hamburg für Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen gemäß § 8 des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes (HmbWoFG) einhalten.

Wie sind die Förderkonditionen?

Diese Wohnraumförderung für Hamburg ist modular aufgebaut: Ein verpflichtendes Grundmodul kann um verschiedene frei wählbare Module ergänzt werden.

Die Unterstützung erfolgt durch vergünstigte Darlehen mit einem Startzinssatz von 1,0 %, durch Baukostenzuschüsse und durch laufende Zuschüsse über 30 Jahre. Der laufende Zuschuss wird anhand des Grundstückswerts und der Bauprojektgröße berechnet.

Die Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindungen entspricht üblicherweise der Förderdauer. Die anfängliche Nettokaltmiete beträgt monatlich 9,10 €/m² Wohnfläche und kann alle zwei Jahre um 0,20 €/m² Wohnfläche angepasst werden.

Was ist noch zu beachten?

Bei der Planung müssen Haushaltsgröße und -flächenvorgaben berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind die Anforderungen an Planung und Umsetzung gemäß den Förderrichtlinien zu erfüllen und nachzuweisen. Es ist wichtig zu betonen, dass die baurechtlichen Anforderungen hiervon unberührt bleiben.

Ein Baubeginn ist nur mit Zustimmung der IFB Hamburg förderunschädlich.

Die Förderung ist grundsätzlich mit KfW-Darlehen kombinierbar. Diese können auch bei der IFB Hamburg beantragt werden.

Infos zum Thema „Mietwohnungsbau 2. Förderweg“ auf www.ifbhh.de

Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum

Die Förderung erstreckt sich auf den Neubau von Wohnungen für Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum, sowohl in Form von Kleingenossenschaften als auch innerhalb bestehender Genossenschaftsstrukturen. Dies erfolgt durch die Bereitstellung eines zinsvergünstigten Darlehens sowie durch laufende und einmalige Zuschüsse über einen Zeitraum von 30 oder 40 Jahren.

• Wen fördern wir?

Diese Förderung richtet sich an Kleingenossenschaften in Form von Objektgenossenschaften, Projektträger-Genossenschaften sowie Baugemeinschaften, die in Kooperation mit einer Bestandsgenossenschaft agieren und Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks sind. Zudem ist auch der Erwerb von Bestandsobjekten durch eine Mietergenossenschaft förderfähig.

• Was fördern wir?

Gefördert werden der Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen sowie bauliche Veränderungen oder Erweiterungen von Gebäuden in Hamburg, die den Einkommensgrenzen gemäß § 8 des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes (HmbWoFG) entsprechen.

Wie sind die Förderkonditionen?

Durch zinsverbilligte Darlehen mit einem Startzinssatz von 1,0 % sowie Baukostenzuschüsse und laufende Fördermittel über einen Zeitraum von 30 oder 40 Jahren wird die finanzielle Unterstützung gewährleistet. Die Höhe des laufenden Zuschusses richtet sich nach dem Wert des Grundstücks und der Größe des Bauprojekts.

Das Förderkonzept ist modular aufgebaut: Ein verpflichtendes Basismodul kann durch verschiedene frei wählbare Module ergänzt werden. Die Unterstützung erfolgt je nach gewähltem Modul durch zinsverbilligte Darlehen, kontinuierliche sowie einmalige Zuschüsse über 30 oder 40 Jahre.

Für Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum in Zusammenarbeit mit einer Bestandsgenossenschaft übernimmt letztere die Rolle des Bauherrn. In diesem Szenario greift die Förderung gemäß den Bestimmungen der Richtlinie Mietwohnungsneubau mit grundsätzlicher Anwendung der Förderkonditionen des 1. Förderwegs. Abweichungen werden in der Richtlinie für Baugemeinschaften detailliert beschrieben.

Mehr Informationen über das Förderprogramm auf www.ifbhh.de

Wohnbauförderung in Hamburg für Sonderwohnformen

Das gemeinsame Wohnen und Leben von Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen wird in zwei verschiedenen Wohnformen unterstützt: in einer Großraumwohnung für mindestens drei und höchstens zehn Personen sowie in abgeschlossenen Wohnungen für jeweils ein bis zwei Personen.

• Wen fördern wir?

Investoren, die die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit aufweisen und Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks sind, können von dieser Förderung profitieren.

• Was fördern wir?

Gefördert wird der Bau von Wohnungen in Hamburg, die besonderen sozialen Zielsetzungen entsprechen und Nutzergruppen erreichen, deren Bedarfe am Wohnungsmarkt nicht ausreichend gedeckt werden können. Diese Zielgruppen umfassen Haushalte mit spezifischen Marktzugangsproblemen, die aufgrund ihrer individuellen Situation besondere Wohnformen benötigen. Diese können sich in Größe, Grundriss und/oder Ausstattung von den üblichen Standards im geförderten Mietwohnungsbau unterscheiden.

Wie sind die Förderkonditionen?

Die Förderkonditionen sind modular aufgebaut. Neben einem verpflichtenden Grundmodul können verschiedene frei wählbare Module ergänzt werden. Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen in Verbindung mit laufenden und einmaligen Zuschüssen. Der Bindungszeitraum beträgt in Abhängigkeit von der Laufzeit der Darlehen bis zu 30 Jahre. Der Zinssatz beträgt in der Regel 0 % bzw. 1 % p. a. Die zulässige Miete wird im Bewilligungsverfahren durch die IFB Hamburg festgelegt.

Was ist noch zu beachten?

Bei der Planung sind Haushaltsgrößen und -flächenvorgaben zu beachten. Es ist notwendig, die Anforderungen an Planung und Ausführung gemäß der Förderrichtlinie einzuhalten und nachzuweisen. Die baurechtlichen Anforderungen bleiben davon unberührt.
 
Eine Voraussetzung für eine Förderung ist ein von der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration anerkanntes Nutzungskonzept. Ein Baubeginn ist nur mit Zustimmung der IFB Hamburg förderunschädlich. Die Förderung ist grundsätzlich mit KfW-Darlehen kombinierbar, die auch bei der IFB Hamburg beantragt werden können.

Mehr Informationen über Sonderwohnformen auf www.ifbhh.de

Neubau von Mietwohnungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte

Gefördert wird der Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen für alle Haushalte, die im Besitz eines gültigen Dringlichkeitsscheins oder einer Dringlichkeitsbestätigung (sogenannte vordringlich Wohnungssuchende) sind.

• Wen fördern wir?

Investoren, die die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit aufweisen und Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines passenden Grundstücks sind, können von dieser Förderung profitieren.

• Was fördern wir?

Was betrifft die geförderten Projekte, so umfasst dies den Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen sowie die Umgestaltung oder Erweiterung von Gebäuden mit bis zu 30 Wohneinheiten in Hamburg. Innerhalb des Bindungszeitraums haben in der Regel nur Personen Anspruch, die im Besitz eines gültigen Dringlichkeitsscheins oder einer Dringlichkeitsbestätigung sind.

Wie sind die Förderkonditionen?

In Bezug auf die Förderkonditionen, ist die Unterstützung modular aufgebaut. Es gibt ein verbindliches Grundmodul, welches um verschiedene optional wählbare Module erweitert werden kann. Finanzielle Unterstützung erfolgt durch vergünstigte Darlehen mit einem anfänglichen Zinssatz von 1,0 %. Es werden auch Zuschüsse für Baukosten sowie fortlaufende Zuschüsse über einen Zeitraum von 40 Jahren gewährt. Die Höhe des laufenden Zuschusses hängt von sowohl dem Wert des Grundstücks als auch der Größe des Bauvorhabens ab. Die Mietpreisbindung und Belegungsbindung entspricht in der Regel der Dauer der Förderung. Zu Beginn beträgt die Netto-Kaltmiete monatlich 7,00 € pro Quadratmeter Wohnfläche und kann alle zwei Jahre um 0,20 € pro Quadratmeter Wohnfläche angepasst werden.

Was ist noch zu beachten?

Es ist zu beachten, dass bei der Planung die Haushaltsgröße und die Flächenanforderungen berücksichtigt werden müssen. Die Planung und Umsetzung müssen den Richtlinien der Förderung entsprechen und nachgewiesen werden. Die geltenden baurechtlichen Bestimmungen bleiben davon unberührt.

Um ins Wohnraumförderungsprogramm aufgenommen zu werden, ist ein Nutzungskonzept erforderlich, das in Abstimmung mit der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration entwickelt und anerkannt wurde. Zudem ist ein Baubeginn nur mit Zustimmung der IFB Hamburg förderunschädlich.

Infos zu diesem Förderprogramm auf www.ifbhh.de

Wohnbauförderung für Neubau von Mietwohnungen für Studierende und Auszubildende in Hamburg

Der Bau von preisgünstigem Wohnraum mit zeitgemäßer Ausstattung in Hamburg wird durch die Förderung von Wohnungen und Wohnheimen für Studierende und Auszubildende unterstützt.

• Wen fördern wir?

Investoren, die die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks sind, können von dieser Förderung profitieren.

• Was fördern wir?

Die Förderung umfasst den Neubau sowie die Änderung und Erweiterung von bestehenden Wohneinrichtungen für Studierende und Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen:

Studierende

Für Studierende ist eine Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich in Hamburg oder einem anderen Bundesland anerkannten Hochschule oder der Besuch einer Berufsakademie nach dem Hamburgischen Berufsakademiegesetz (HmbBAG) erforderlich. Zudem muss der Erstwohnsitz in Hamburg angemeldet sein.

Auszubildende

Auszubildende müssen ihre Ausbildung in Hamburg in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf oder an einer Berufsschule mit Schüler-BAföG-Anerkennung absolvieren. Alternativ kommen auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III (EQ) in Hamburg in Frage. Des Weiteren ist die Anmeldung des Erstwohnsitzes in Hamburg erforderlich. Bei dualen Studiengängen, bei denen die Ausbildung in einem Unternehmen mit Sitz in Hamburg erfolgt, wird auch die Immatrikulation an einer staatlich in einem anderen Bundesland anerkannten Hochschule akzeptiert.

Wie sind die Förderkonditionen?

Die Förderkonditionen sind modular aufgebaut. Es gibt ein verpflichtendes Grundmodul, das durch verschiedene frei wählbare Module ergänzbar ist. Die Unterstützung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen mit einem Anfangszinssatz von 1,0 % sowie durch einmalige und laufende Zuschüsse über einen Zeitraum von 30 Jahren. Die Höhe des laufenden Zuschusses wird durch den Grundstückswert und die Größe des Bauvorhabens bestimmt. Die Mietpreis- und Belegungsbindung gilt ebenfalls für 30 Jahre.

Mehr Infos über dieses Förderprogramm auf www.ifbhh.de

Umfassende Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. BC)

Wer mehr als die Hälfte der Wohnungen in einem Mietwohngebäude in Hamburg mit mindestens drei Wohneinheiten modernisieren möchte, erhält Zuschüsse für Ausstattungsverbesserungen und energetische Maßnahmen.

• Wen fördern wir?

Förderfähig sind Eigentümer oder Erbbau berechtigte.

• Was fördern wir?

Es werden Ausstattungsverbesserungen und umfassende Modernisierungen unterstützt, bei denen sowohl die Ausstattung als auch die Energieeffizienz verbessert werden. Dazu gehören auch der Dachgeschossausbau und/oder die Aufstockung zur Schaffung neuer Wohnflächen und Wohnungen sowie der strukturelle barrierefreie Umbau und die Neubauten und Modernisierungen von Aufzugsanlagen.

Wie sind die Förderkonditionen?

Die Förderung beträgt laufende Zuschüsse in Höhe von 50 % (Mod. B) bzw. 40 % (Mod. C) der maximal anerkannten förderfähigen Modernisierungskosten.
 
Die Förderung wird als laufender Zuschuss über einen Zeitraum von 10 Jahren ausgezahlt. In diesem Zeitraum besteht eine Mietpreis- und Belegungsbindung.

Was ist noch zu beachten?

Voraussetzung für die Förderung:

  • In mindestens 51 % der Wohnungen müssen Grundriss- oder Ausstattungsverbesserungen vorgenommen werden.
  • Der Endenergiebedarf im Bestand sollte ≤ 120 kWh/m²a sein, sofern ausschließlich Ausstattungsverbesserungen gefördert werden.
  • Energieberatung, Qualitätssicherung im Backsteinbereich und Qualitätssicherung im Bereich Energie sind verpflichtend bei der Durchführung energetischer Maßnahmen.
  • Für die Gewährung der Holzbauförderung ist eine baubegleitende Qualitätssicherung im Holzbau verpflichtend. Diese entfällt bei ausschließlicher Holzbauförderung von Dächern.

Mehr über „Modernisierung von Mietwohnungen“ auf www.ifbhh.de

Modernisierung von Wohnungen für Studierende und Auszubildende

Mit dieser Wohnbauförderung in Hamburg wird die Modernisierung von Wohnraum in Wohngebäuden und Wohnheimen für Studierende und Auszubildende unterstützt.

• Wen fördern wir?

Die Förderung richtet sich an Eigentümer oder Erbbauberechtigte.

• Was fördern wir?

Es gibt zwei Programme:

A. Klimaschutzprogramm:

  • Es fördert energetische Maßnahmen.

B. Modernisierungsprogramm:

  • Förderung von Ausstattungsverbesserungen
  • Zudem werden umfassende Modernisierungen unterstützt, bei denen sowohl Ausstattungsverbesserungen als auch energetische Maßnahmen umgesetzt werden.
  • Barrierefreier Umbau und Neubau bzw. Modernisierung von Aufzuganlagen sind ebenfalls förderfähig.

Wie sind die Förderkonditionen?

Im Programm A wird der Zuschuss als Einmalzahlung gewährt, während im Programm B die Auszahlung über einen Zeitraum von 10 Jahren erfolgt. Eine Mietpreis- und Belegungsbindung von 20 Jahren gilt. Die zulässige monatliche Nettokaltmiete pro Person staffelt sich nach der anrechenbaren Wohnfläche.

Klimaschutzprogramm A: Energetische Modernisierung

Im Klimaschutzprogramm A für energetische Modernisierung gibt es verschiedene Module. Neben verpflichtenden Grundmodulen wie der Energieberatung sind auch frei wählbare Ergänzungsmodule möglich, darunter die Qualitätssicherung Backstein und Qualitätssicherung Energie. Die Höhe des Zuschusses hängt von der erreichten Einsparung ab, die auf energetischen Bilanzierungen basiert. Außerdem besteht eine Mindestanforderung von ≤ 90 kWh/m²a für den Endenergiebedarf.

Modernisierungsprogramm B: Umfassende Maßnahmen

Im Modernisierungsprogramm B für umfassende Maßnahmen erfolgt die Förderung durch laufende Zuschüsse in Höhe von 40 % der maximal anerkannten förderfähigen Modernisierungskosten. Eine Voraussetzung dafür ist, dass Grundriss- oder Ausstattungsverbesserungen in mindestens 51 % der Wohnungen durchgeführt werden. Bei ausschließlich ausstattungsverbessernden Maßnahmen sollte der Endenergiebedarf im Bestand ≤ 120 kWh/m²a liegen.

Was ist noch zu beachten?

Zu beachten ist, dass Maßnahmen ohne Zustimmung der IFB Hamburg nicht förderfähig sind. Zusätzlich lassen sich die Programme in der Regel mit den Förderangeboten der KfW kombinieren.

Weitere Infos zu diesem Förderprogramm auf www.ifbhh.de

Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung

Die Förderung richtet sich auf die Modernisierung und Instandsetzung von erhaltungswürdigen Mietwohngebäuden mit erhöhtem Bedarf an Modernisierung und Instandsetzung in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung.

• Wen fördern wir?

Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte (z.B. Erbbauberechtigte), die die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen können.

• Was fördern wir?

  • Die Modernisierung und Instandsetzung von erhaltungswürdigen Mietwohngebäuden.
  • Die Modernisierungsmaßnahmen müssen den Gebrauchswert der Wohnungen nachhaltig steigern, die Wohnverhältnisse verbessern und Energie einsparen.
  • Instandsetzungsmaßnahmen sind nur in Verbindung mit einer Modernisierung förderbar.

Wie sind die Förderkonditionen?

Es werden Zuschüsse für Baukosten und Miete gewährt. Die Förderdauer beträgt 21 Jahre.
 
Die Förderung führt zu einer Mietpreisbindung.
 
Für alle verfügbaren oder demnächst frei werdenden Wohnungen entstehen Belegungsbindungen. Außerdem sind diese Wohnungen vorrangig an Sanierungsbetroffene und dringend Wohnungssuchende zu vergeben. Zudem liegt das Benennungsrecht beim Einwohneramt des zuständigen Bezirksamtes.
 
Geförderte Wohnungen dürfen nicht in Eigentumswohnungen umgewandelt werden.

Was ist noch zu beachten?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Förderung zu erhalten:

  • Hinsichtlich der energetischen Bilanzierung müssen mindestens die Anforderungen der Stufe 1 erfüllt sein.
  • Für eine Förderung durch die IFB Hamburg ist es erforderlich, sowohl den aktuellen Zustand des Gebäudes als auch den durch die geförderte Maßnahme erreichten Zustand energetisch zu bilanzieren.
  • Ein autorisierter Qualitätssicherer muss die Maßnahme begleiten. Die Kosten für die Qualitätssicherung im Bereich Energie können anerkannt werden, sofern sie innerhalb der maximal förderfähigen Kosten liegen.
  • Die IFB Hamburg übernimmt die Überprüfung der Backsteinrelevanz.

Die IFB Hamburg muss ihre schriftliche Zustimmung geben, bevor Baumaßnahmen beginnen dürfen.

Mehr Infos über das Förderprogramm auf www.ifbhh.de

Förderungen für Neubau von Mietwohnungen in Berlin

Wohnraumförderungen in Niedersachsen für Mietwohnungsbau

Förderungen für Neubau und Modernisierung in NRW

Förderprogramme in Deutschland für Mietwohnungen