Förderprogramme der Bundesländer in Deutschland

Förderprogramme in Deutschland für Mietwohnungen

Deutschland hat eine Vielzahl staatlicher Förderprogramme etabliert, die gezielt den Neubau und Modernisierung von Mietwohnungen unterstützen. Diese Programme sind von entscheidender Bedeutung, um dem stetig wachsenden Bedarf an Wohnraum gerecht zu werden und die Lebensqualität in urbanen Zentren zu erhalten. Im Folgenden werden bedeutende Wohnbauförderungen für die Bundesländer in Deutschland vorgestellt.

(Stand 16/11/2023)

Förderprogramme und Deutschland: Neubau von Mietwohnungen

Neben bundesweite Förderungen bieten auch die einzelnen Bundesländer in Deutschland spezifische Wohnbauförderungen an. Diese sind oft auf die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen der Region zugeschnitten. Dabei kann es sich um Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen oder Steuervorteile handeln. Diese Programme tragen maßgeblich dazu bei, den Wohnungsbau in ländlichen Gebieten zu fördern und so die ländliche Infrastruktur zu stärken.

Wichtige Themen zu den Kosten bei Neubauförderungen

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten für den Neubau von Mietwohnungen?

Die Kosten für den Neubau von Mietwohnungen können von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden. Hier sind einige wesentliche Aspekte:

  1. Standort bzw. Grundstückskosten
  2. Bauvorschriften und Genehmigungen
  3. Größe des Gebäudes
  4. Baumaterialien
  5. Arbeitskosten
  6. Infrastrukturkosten
  7. Zinsen und Finanzierungskosten
  8. Inflation
  9. Nachhaltigkeitsanforderungen

Die genaue Zusammensetzung der Kosten variiert je nach Standort, Bauvorhaben und örtlichen Bedingungen. Eine umfassende Kostenanalyse ist wichtig, um realistische Budgets festzulegen und unvorhergesehene Ausgaben zu minimieren.

Was für Baukosten entstehen beim Neubau eines Mehrfamilienhauses?

Die Baukosten für ein Mehrfamilienhaus variieren je nach Region, Größe, Ausstattung und anderen Faktoren. Hier sind einige der Hauptkostenpunkte, die beim Neubau eines Mehrfamilienhauses berücksichtigt werden müssen:

  1. Grundstückskosten: Lage, Größe und zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten des Grundstücks.
  2. Planung und Architektur: Kosten für Architekten, Ingenieure und andere Planungsleistungen. Erstellung von Bauplänen und die Einreichung von Baugenehmigungen.
  3. Bauarbeiten: Bauarbeiten von der Errichtung der Gebäudestruktur bis zur Installation von Versorgungsleitungen (Wasser, Strom, Gas), Heizungs- und Kühlsystemen, Aufzügen und anderen technischen Einrichtungen.
  4. Materialkosten: Kosten für Baumaterialien wie Beton, Stahl, Holz, Dämmstoffe, Fenster, Türen und andere Bauelemente.
  5. Arbeitskosten: Kosten für die Arbeitskraft, einschließlich der Löhne für Bauarbeiter, Installateure, Elektriker und andere Fachkräfte.
  6. Baunebenkosten: Kosten für Baustelleneinrichtung, Baustellensicherheit, Abfallentsorgung, Versicherungen, sowie eventuelle Gebühren für Anschlüsse an Versorgungsnetze.
  7. Ausstattung: Kosten für die Innenausstattung der Wohnungen, wie Böden, Sanitäranlagen, Küchenausstattung, Beleuchtung und andere Inneneinrichtungen.
  8. Energieeffizienz und Umweltaspekte: Wenn besondere Anforderungen an die Energieeffizienz oder ökologische Standards erfüllt werden müssen, können zusätzliche Kosten entstehen.
  9. Gebühren und Steuern: Baugenehmigungsgebühren, Grunderwerbsteuer und andere Steuern.
  10. Projektmanagement: Die Kosten für die Überwachung des Bauprojekts, das Projektmanagement und die Koordination der verschiedenen Gewerke.

Wichtig ist dabei zu beachten, dass diese Faktoren stark variieren können. Es ist empfehlenswert, eine detaillierte Kostenschätzung von Fachleuten durchführen zu lassen. Nebenbei können noch unvorhergesehene Kosten während des Bauprozesses auftreten. Daher ist es wichtig, einen Puffer im Budget für mögliche Änderungen oder unerwartete Probleme einzuplanen. Die Förderprogramme in Deutschland und die Fördermittel der einzelnen Bundesländer reduzieren ebenfalls die Baukosten.

Baukosten sparen bei Neubau von Mietwohnungen

Die Baukosten sind nicht immer Standard und fix. Einige Kostenstellen sind flexibel und könne je nach Entscheidungen auch höher oder weniger sein. Es gibt viele Möglichkeiten, ein neues Mehrfamilienhaus mit günstigeren Baukosten zu bauen.

Die Suche nach einem optimalen Grundstück spielt dabei eine wichtige Rolle. Je kleiner, desto niedriger.

Neubau ohne Keller lässt auch einiges sparen. Jedoch muss man sich das gut überlegen. Manchmal sind Keller von ihren Funktionen her plausibel und erhöhen auch die Miete.

Einfache und einlinige Mehrfamilienhäuser sind im Vergleich zu Mehrfamilienhäusern mit Gauben und individuell gestalteten Dächern günstiger zu bauen.

Innenausstattung der Wohnungen sind von Baukosten her äußerst flexibel, wo man auch viel sparen kann. Statt Luxus können hier simple Einrichtungen geschaffen und Baukosten gespart werden.

Kosten sparen mit Förderprogrammen beim Neubau von Mehrfamilienhäusern

Alle Bundesländer bieten ihre eigenen Förderprogramme und Fördermittel für den Neubau von Mietwohnungen. Für ganz Deutschland sind auch die Förderprogramme der KfW bekannt, bei denen es hauptsächlich um Energieeffizienz geht. Sehen Sie sich die Förderprogramme für Neubau von Mietwohnungen je Bundesland an und erfahren Sie mehr über die Prozesse, wie beantragt wird, welche Fördermittel wie Zuschüsse, Darlehen und Steuervorteile es gibt.

Beispiele für Neubauförderungen in Bundesländern Deutschlands

Baden-Württemberg und Neubauförderungen

Das Bundesland Baden-Württemberg stellt im Rahmen des aktuellen Wohnraumförderprogramms Wohnungsbau BW 2022 vielfältige Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Mittels dieser Neubauförderung in Baden-Württemberg mit zinsverbilligten Darlehen, ist es möglich preisgebundenen Mietraum zu schaffen. Diese Förderung richtet sich an Bauherren und Bauherrinen, die neue Mietwohnungen bauen möchten. Jedoch sind dabei einige Bedingungen zu erfüllen, über die Sie sich auf www.l-bank.de mehr informieren können.

Förderung für Neubau in Berlin

Berlin bietet drei Modelle zur Förderung für Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen. Je nach Fördermodell kommen zinslose oder zinsgünstige Darlehen, einmalige Zuschüsse und Baukostenzuschuss zur Verfügung.

Fördermodell 1 – Öffentliches Baudarlehen für Neubauten

Fördermittel zu diesem Fördermodell:
– Zinsloses Baudarlehen
– Mindesttilgung 1,5% des Darlehensursprungsbetrags
– Verwaltungskostenbeitrag 0,15% – 0,60% (darlehenshöhenabhängig)
– Baukostenzuschuss bis zu 1.800€ pro m² geförderter Wohnfläche
– Einmalige Zuschüsse

Fördermodell 2 – Öffentliches Baudarlehen für Neubauten zur Schaffung oder Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen

Fördermittel zu diesem Fördermodell:
– Zinsloses Baudarlehen
– Mindesttilgung 1,5% des Darlehensursprungsbetrags
– Verwaltungskostenbeitrag 0,15% – 0,60% (darlehenshöhenabhängig)
– Einmalige Zuschüsse

Fördermodell 3 – Öffentliches Baudarlehen für Neubauten zur Berücksichtigung von mittleren Einkommen

Fördermittel zu diesem Fördermodell:
– Zinsgünstiges Baudarlehen mit 0,5% Zinssatz
– Mindesttilgung 1,5% des Darlehensursprungsbetrags
– Verwaltungskostenbeitrag 0,15% – 0,60% (darlehenshöhenabhängig)
– Einmalige Zuschüsse

Detaillierte Informationen über die Fördermittel und Förderprogramme finden Sie auf www.berlin.de.

Neubauförderungen in Brandenburg

Im Bundesland Brandenburg unterstütz die ILB den Neubau von Mietwohngebäuden, um bestimmten Zielgruppen Mietwohnungen zu sozial verträglichen Mieten zu schaffen. Dabei geht es um zinsfreie Darlehen und Zuschüsse bis zu 2.800€ pro m². Die Förderrichtlinie ist noch bis zum 31. Dezember gültig. Zusätzliche Informationen zur Förderung Neubau in Brandenburg finden Sie auf www.ilb.de.

Neubau von Mietwohnungen im Bundesland Sachsen

Dieses Förderprogramm ermöglicht die Schaffung von Mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnugsraum in Sachsen. Dazu wird ein Zuschuss von bis zu 4,8€ pro m² zur anfälligen Miete gewährt, der als Baukostenzuschuss wirkt. Wichtig ist es dabei zu beachten, dass eine Zuwendung nur gewährt werden kann, wenn das Vorhaben noch nicht begonnen hat, sowie bei allen anderen Förderprogrammen. Erfahren Sie mehr über diese Förderung in unserem Beitrag Neubau Mietwohnungen in Sachsen.

Förderprogramme in Deutschland für Modernisierung und Sanierung

Nicht nur der Neubau, sondern auch die Modernisierung und Sanierung von Bestandswohnungen ist von großer Bedeutung. Hierfür stehen ebenfalls staatliche Förderprogramme zur Verfügung. Diese unterstützen Eigentümer dabei, ihre Wohnungen energetisch zu optimieren und den Wohnkomfort zu steigern. Dadurch wird nicht nur der Wert des Gebäudes erhalten, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Nutzung von Wohnraum geleistet.

Was ist der Unterschied zwischen Modernisierung und Sanierung der Mietwohnung?

Viele Menschen verwechselnde die Begriffe Modernisierung und Sanierung miteinander.

Modernisierung

Die Wohnqualität verbessern, den Wohnkomfort steigern und die Energieeffizienz zu erhöhen sind die die Ziele bei der Modernisierung. Einbau einer Energie effizienten Heizungsanlage, Installation von Wärmedämmung, Einbau einer neuen Küche, Austausch von Fenstern und Türen, Modernisierung von Sanitäranlagen sind einige Beispiele für Modernisierung. Diese Kosten können oft auf die Mieter umgelegt werden. Das führt natürlicherweise zu einer Mietserhöhung und ist im Betracht des Mieters meist unerwünscht. Jedoch gibt es diesbezügliche gesetzliche Beschränkungen in vielen der Bundesländer Deutschlands, um übermäßige Mietserhöhungen zu verhindern.

Sanierung

Hierbei geht es in erster Linie um die Instandsetzung und Erneuerung von bestehenden Strukturen. Ziel ist es die Bausubstanz zu wiederherstellen und die Schäden zu beseitigen. Reparatur von Schäden, Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden, Erneuerung von veralteten Rohrleitungen und Elektroinstallationen und Sanierung von Fassaden sind einige Bespiele für Sanierung. Diese Kosten können ebenfalls auf die Mieter umgelegt werden, vor allem wenn es um die Instandsetzung von Gebäudeschäden geht. In einigen Fällen können Mieter jedoch vor übermäßigen finanziellen Belastungen gesetzlich geschützt sein.

Was beeinflusst die Kosten bei Modernisierung/Sanierung von bestehenden Mietwohnungen?

Die Kosten-Faktoren für die Modernisierung oder Sanierung von bestehenden Mietwohnungen sind unterschiedlich. Der Umfang der Modernisierung hat einen direkten Einfluss auf die Kosten. Dabei geht es um das Baujahr der Immobilie, der Grund- und Wohnfläche, Anzahl der Zimmer und individuelle Anforderungen und Bedürfnisse.

Es spielt auch eine wichtige Rolle, in welchem Bundesland man für Modernisierung einen Antrag stellen möchte. Jedes Förderprogramm umfasst unterschiedliche Themen. Bei den Förderprogrammen in Schleswig-Holstein für Modernisierung sind beispielsweise bis zu 100% der angemessenen Kosten Förderfähig, wobei die Höchstgrenze der Kosten für Sanierung bei 2.000 €/m² Wohnfläche und für Modernisierung bei 1.000 €/m² Wohnfläche liegen. Bei den Förderprogrammen in Sachsen-Anhalt wird dagegen für die Modernisierung pro Wohneinheit eine bestimmte Summe gefördert. Daher ist es nicht genau feststellbar, wie sich die Konditionen der Kosten entwickeln.

Außerhalb der Faktoren, die je Bundesland variieren, ist auch die Materialauswahl entscheidend und wirkt ebenfalls auf die Kosten für die Modernisierung. Je hochwertigere Materialien erwünscht sind, umso höher sind auch die Kosten. Jedoch führt diese Auswahl zu geringeren Wartungskosten.

Arbeitskosten wie Arbeitskraft und Handwerker ist ein anderer Kosten-Faktor. Da sind die Preise nach Region und Fachkenntnisse der Der Handwerker immer unterschiedlich.

Falls es sich um die Modernisierung von Altbau handelt, muss man vorbereitet sein, dass unerwartete Probleme auftauchen können. Beispiele dafür können veraltete Elektroinstallationen oder undichte Rohrleitungen sein.

Auch ein wichtiger Kosten-Faktor ist die Zeitplanung der Modernisierung. Wenn die Mieter während der Modernisierung in der Wohnung sind, können möglicherweise zusätzliche Kosten für temporäre Unterkünfte entstehen.

Neben all diese Faktoren sind noch die gesetzlichen Vorschriften, Energieeffizienzmaßnahmen, Inflation und Marktschwankungen zu berücksichtigen. Denn diese Faktoren sind bei der Kostenplanung ebenfalls entscheidende Anhaltspunkte.

Barrierefreiheit: Zugänglichen Wohnraum schaffen für Menschen mit körperlichen Einschränkungen

Ein wichtiger Aspekt der Wohnbau-Förderung in Deutschland ist die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum. Programme auf Bundes- und Landesebene fördern gezielt den Bau von Wohnungen, die allen Menschen, unabhängig von körperlichen Einschränkungen, einen barrierefreien Zugang ermöglichen. Darüber hinaus stellt dies einen wesentlichen Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft dar.

Neben den Wohnraumförderungen in Bayern werden auch Neu- und Umbau von ehemals stationären Wohnplätzen bzw. besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderung gefördert. Hier beträgt die Förderung je nach Art der Einrichtung bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Im Bundesland Saarland können für Bauförderungen wie Neubau und Modernisierung ebenfalls Anträge gestellt werden. Bei baulichen Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren zur Anpassung an Belange älterer oder behinderter Menschen unterstütz auch das Bundesland Saarland seine Mitmenschen. Dabei werden max. 85.000€ je Wohneinheit für Herstellung der Barrierefreiheit gem. DIN 18040-2 gefördert.

Die Wohnbauförderungen in Hamburg unterstützen mit den sogenannten Sonderwohnformen das gemeinsame Wohnen und Leben von Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen in zwei Wohnformen. Das eine ist in einer Großraumwohnung für mindestens drei und höchstens zehn Personen und das andere in abgeschlossenen Wohnungen für jeweils ein bis zwei Personen. Hierzu erfolgt die Förderung durch zinsverbilligte Darlehen in Verbindung mit laufenden und einmaligen Zuschüssen.

Förderprogramme Deutschland: Staatliche Förderungen für bezahlbaren Wohnraum – Unterstützung für Studierende

Einen bezahlbaren Wohnraum für Studierende zu finden ist heutzutage in vielen Regionen problematisch geworden. Die steigenden Mieten und die begrenzten Mittel dazu macht es für Studierende schwieriger, eine angemessene Unterkunft zu finden. Um dieses Problem entgegenzuwirken bieten die Bundesländer Deutschlands unterschiedliche Förderprogramme zur Unterstützung der Studenten während des Studiums.

Abgesehen von der BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) sind auch verschiedene Förderprogramme von mehreren Bundesländern vorhanden, die darauf abzielen, den Wohnungsmarkt für Studierende attraktiver zu gestalten. Manche Städte fördern den Neubau von Wohnraum für Studenten durch zinsgünstige Darlehen oder direkte Zuschüsse für Bauvorhaben.

Darüber hinaus gibt es auch auf Landesebene verschiedene Förderprogramme und Zuschüsse, die darauf abzielen, den Wohnungsmarkt für Studierende attraktiver zu gestalten. Einige Städte fördern den Bau von studentischem Wohnraum durch zinsgünstige Darlehen oder direkte Zuschüsse für Bauvorhaben, die sich auf bezahlbaren Wohnraum konzentrieren. Diese Initiativen tragen dazu bei, das Angebot an erschwinglichen Wohnmöglichkeiten zu erhöhen und so die Nachfrage zu decken.

Wohnraumförderung in Niedersachsen für Studierende und Auszubildende

Das Bundesland Niedersachsen bietet viele Staatliche Förderungen für ihre Bürger. Eins davon ist die Wohnraumförderung Niedersachsen für Studenten & Auszubildende. Dabei ist das Ziel, Mietwohnraum für Studierende und/oder Auszubildende zu schaffen und zu unterstützen, insbesondere an Hochschulstandorten in Niedersachsen.

Diese Förderung unterstützt den Neubau von Mietwohnräumen sowie die Änderung (Ausbau/Umbau) und Erweiterung von Gebäuden für Stundente und/oder Auszubildende. Dabei werden Wohnheimplätze in Einzelapartments oder auch in Wohngruppen und Wohngemeinschaften gefördert.

Pro Wohnheimplatz beträgt das Darlehen ca. 100.000€ mit Tilgungsnachlass von 20% (2023 Angaben). Bei rollstuhlgerechten Wohnheimplätzen ist das Darlehen natürlicherweise höher. Jedoch müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Erkundigen Sie sich mehr über diese Förderung und die Bedingungen diesbezüglich auf www.nbank.de.

Förderung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen unterstützt ebenfalls die Förderung von Wohnungen und Wohnplätzen für Auszubildende und Studierende. Mit Förderung Neubau NRW ist das Ziel, den Hochschul- und Ausbildungsstandort Nordrhein-Westfalen zu stärken und angespannte Wohnungsmärkte zu entlasten.

Im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung wird die Neuschaffung und Modernisierung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende unterstützt. Bereitgestellt werden zinsgünstige Darlehen und großzügige Tilgungsnachlässe. Dazu stehen jährlich ca. 150 Millionen € zur Verfügung.

Junges Wohnen: Förderprogramm in Rheinland-Pfalz für Studierenden- und Auszubildenden-Wohnheime

Im Bundesland Rheinland-Pfalz werden Investoren mit 10-jahriger zinslosen Finanzierung gefördert, preiswerte Studenten- und Auszubildenden-Wohnheime zu errichten. Bei dieser Bauförderung in Rheinland Pfalz ist es wichtig zu beachten, dass die Studierenden oder Azubis bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten dürfen. Erfahren Sie mehr darüber auf www.isb.rlp.de

Soziale Wohnraumförderung: Genossenschaftswohnungen und Werkmietwohnungen

Mittels sozialer Wohnraumförderung ist es möglich, Wohnungsgenossenschaften bei der Herstellung von bezahlbarem Wohnraum zu unterstützen. Einige Bundesländer in Deutschland bieten dazu ihre eigene Förderprogramme.

Bremen und Wohnraumförderung – Genossenschaftsförderprogramm

Das Genossenschaftsförderprogramm ist nur eine von den vielen Wohnraumförderungen in Bremen. Hier ist das Ziel, bezahlbaren Wohnraum herzustellen oder zu erwerben und unterstütz in diesem Sinne die jungen Wohnungsgenossenschaften, bezahlbare Mietwohnungen in Bremen zu schaffen. Genossenschaften, die sich in Gründung befinden oder frühestens 2016 sich in das Genossenschaftsregister eingetragen haben, können von dieser Förderung profitieren. Hierzu gibt es zwei Förderwege, die unterschiedliche Zuschüsse pro Wohneinheit anbieten. Mehr darüber auf www.bab-bremen.de

Werkmietwohnungen in Mecklenburg-Vorpommern

Die Soziale Wohnraumförderung in Mecklenburg-Vorpommern für Werkmietwohnungen umfasst den Neubau von Gebäuden zur Schaffung von Mitarbeiterwohnungen, die auch als Werkmietwohnungen bekannt sind, die auf Dauer angelegten Wohnzwecken dienen. Bei dieser Förderung beläuft sich der Zuschuss auf ca. 600€ pro Quadratmeter für die errichtete Wohnfläche. Die maximale Obergrenze liegt bei ca. 500.000 € je Vorhaben. Diese Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung. Lesen Sie mehr über diese Förderung auf www.lfi-mv.de.

Förderprogramme nach Bundesländern

Hier geht es zu den Bundesländern und deren Förderprogramme für Neubau / Modernisierung.

Zitat: Staatliche Wohnbauförderungen als Schlüssel zur Wohnraumversorgung in Deutschland

Die Förderprogramme für Neubau von Mietwohnungen in Deutschland bilden eine essenzielle Grundlage für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Durch gezielte Unterstützung beim Neubau von Mietwohnungen und der Modernisierung von Bestandswohnungen sowie der Förderung von barrierefreiem Wohnraum, von Wohnraum für Studierende/Azubis und von Wohnraum für Genossenschaften (und Werkmietwohnungen) tragen sie maßgeblich zur Sicherung der Lebensqualität in städtischen Zentren und ländlichen Regionen bei. Die regionalen Förderprogramme und Maßnahmen zur Modernisierung sind hierbei zentrale Instrumente. Gemeinsam ermöglichen sie eine nachhaltige und bedarfsgerechte Entwicklung des Wohnungsmarktes in Deutschland.

Erfahren Sie mehr über „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ auf www.kfw.de

Wohnraumförderung: Förderprogramme in Bremen für Mietwohnungen

Neubau und Modernisierung von Mietwohnungen in Sachsen

Förderungen für Neubau der Mietwohnungen in Brandenburg

Wohnbauförderungen in Bayern für Mietwohnungen