Bauförderung für Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz

Bauförderung in Rheinland-Pfalz – Mietwohnraum & Modernisierung

Die ISB engagiert sich aktiv in der Bauförderung von Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz, gemäß den Bestimmungen des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) und den Förderbedingungen des Landes. In intensiver Beratung mit den Bauherren unterstützt sie Maßnahmen wie Neubau, Ersterwerb, Ersatzneubau nach Abriss sowie Umbau, Umwandlung, Ausbau und Erweiterung von Wohnungen. Dabei stehen Barrierefreiheit, gemeinschaftliches Wohnen und Pflege- sowie Unterstützungsleistungen im Fokus, wobei das selbstbestimmte Wohnen für Menschen jeden Alters und mit unterschiedlichen Bedürfnissen oberste Priorität hat.

Die Förderprogramme Rheinland-Pfalz setzen sich vielfältig für diverse Wohnformen ein. Das Programm „Förderung von betreuten Wohngruppen und Wohngemeinschaften“ des Landes ermöglicht barrierefreies, gemeinschaftliches Wohnen, insbesondere auch für Menschen mit Demenz. Zusätzlich werden Wohngemeinschaften für Studierende, Auszubildende sowie ältere oder behinderte Menschen gefördert. Im Rahmen der Bauförderung durch die ISB erstreckt sich diese auch auf den Bau von Studierenden- und Auszubildenden-Wohnheimen. Die Beratung der Bauherren im Vorfeld umfasst sowohl Neubau (inklusive Ersterwerb) als auch Ersatzneubau nach Abriss sowie Umbau, Umwandlung, Ausbau und Erweiterung.

Im Kontext der steigenden Anzahl von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Rheinland-Pfalz zielt ein weiteres Förderprogramm darauf ab, die Wohnraumversorgung nach der vorläufigen staatlichen Unterbringung nachhaltig zu verbessern. Das Programm „Modernisierung vermieteten Wohnraums“ des Landes Rheinland-Pfalz fördert gezielt die Modernisierung von Mietwohnungen. Ebenso sieht das Förderprogramm „‚Junges Wohnen‘ Modernisierung von Studierenden- und Auszubildenden-Wohnheimen“ eine Unterstützung für die Modernisierung von entsprechenden Einrichtungen vor. Insgesamt tragen diese Maßnahmen dazu bei, die vielfältigen Wohnbedürfnisse in Rheinland-Pfalz zu unterstützen und die Wohnsituation auf verschiedenen Ebenen zu verbessern.

(Stand 14/11/2023)

Bauförderung für Neubau-Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz

Zusammenfassend gelten bei der Bauförderung für preiswerte Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz folgende Konditionen: Die Einhaltung des Effizienzhausstandards EH 55 (Neubaustandard BEG) ist vorgeschrieben, es sei denn, es handelt sich um Umbau-, Umwandlungs- oder Ausbaumaßnahmen. Investoren, die erschwingliche Mietwohnungen errichten, können von bis zu 10 Jahren zinsloser Finanzierung profitieren, wobei eine Mindesttilgung von 1 % pro Jahr gilt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eines Tilgungszuschusses von bis zu 50 %, und Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Die Einhaltung von Belegungs- und Mietbindungen sowie der Einsatz von 15 % Eigenleistung oder einem nachrangigen Eigenkapitalersatzdarlehen sind obligatorisch. Wohnflächenobergrenzen sind festgelegt, und die Bauortgemeinde muss den Bedarf an geförderten Wohnungen bestätigen. Der Maßnahmenbeginn ist erst nach Erhalt der Förderzusage möglich, und bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist ein Hinweisschild auf der Baustelle anzubringen.

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• An wen richtet sich die Förderung?

Investorinnen und Investoren, die darauf abzielen, umweltfreundliche und bezahlbare Mietwohnungen zu schaffen, erhalten gezielte Unterstützung für dieses Förderprogramm in Rheinland-Pfalz.

• Was umfasst die Förderung?

Die Förderung konzentriert sich auf die Schaffung von Mietwohnungen und den erstmaligen Erwerb von Mietwohnungen, die die Anforderungen des Effizienzhausstandards EH 55 (GEG 2023) erfüllen.

• Wie ist das Förderverfahren?

Das ISB-Darlehen für Mietwohnungen ist durch ein nachrangiges Grundpfandrecht abgesichert und setzt sich aus einem Grunddarlehen sowie Zusatzdarlehen zusammen. Zusätzlich werden Tilgungszuschüsse gewährt, um die Rückzahlung zu erleichtern.

Ein besonderes Merkmal dieses Darlehens ist der anfängliche Zinssatz von 0 % pro Jahr. Dies bietet finanzielle Entlastung zu Beginn der Rückzahlungsperiode. Die Tilgung erfolgt nach dem Annuitätendarlehen-Prinzip mit einer Mindestrate von 1 % pro Jahr. Durch diese Struktur wird eine schrittweise und planbare Rückzahlung gewährleistet, was zur Finanzierung von Mietwohnungsprojekten eine solide Grundlage schafft.

Mehr über „Bauförderung für Neubau-Mietwohnungen“ auf www.isb.rlp.de

Förderprogramm für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften in Rheinland-Pfalz

Barrierefreiheit, gemeinschaftliches Wohnen und Pflege- sowie Unterstützungsleistungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Das Streben nach selbstbestimmtem Wohnen steht dabei für die meisten Menschen nach wie vor an erster Stelle. Dies gilt nicht nur für ältere Menschen, sondern auch für Menschen mit Behinderungen.

Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, unterstützt das Land mit seinem Programm „Förderung von betreuten Wohngruppen und Wohngemeinschaften“ Wohnformen, die barrierefreies, gemeinschaftliches Wohnen ermöglichen – auch für Menschen mit Demenz. Darüber hinaus werden Wohngemeinschaften für Studierende, Auszubildende sowie ältere oder behinderte Menschen aktiv gefördert.

• An wen richtet sich die Förderung?

Die Förderung richtet sich an Investorinnen und Investoren, die Gemeinschaftswohnungen zur Einrichtung von betreuten Wohngruppen für ältere Menschen, volljährige Personen mit Behinderungen und pflegebedürftige volljährige Menschen mit Unterstützungsbedarf schaffen. Ebenso werden Investorinnen und Investoren unterstützt, die Gemeinschaftswohnungen für Wohngemeinschaften von Studierenden, Auszubildenden, älteren oder behinderten Menschen entwickeln und diese Wohnungen preisgünstig für diese Personengruppe zur Verfügung stellen.

• Was umfasst die Förderung?

Die Förderung erstreckt sich auf verschiedene Wohnraumprojekte, darunter Neubau, Ersterwerb, Ersatzneubau nach Abriss, Ausbau, Umbau, Umwandlung und Erweiterung, die speziell für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften vorgesehen sind. Bei Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen ist eine konzeptionelle Ausrichtung gemäß den Vorgaben des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) erforderlich.

• Wie ist das Förderverfahren?

Die Förderung erfolgt durch ein nachrangiges Darlehen der ISB (ISB-Darlehen Gemeinschaftswohnungen), das durch ein Grundpfandrecht abgesichert ist und sowohl ein Grunddarlehen als auch Zusatzdarlehen umfasst. Zusätzlich werden Tilgungszuschüsse gewährt, die bis zu 50% des ISB-Darlehens ausmachen können. Ein besonderes Merkmal ist der anfängliche Zinssatz von 0% pro Jahr, was finanzielle Entlastung zu Beginn der Rückzahlungsperiode bedeutet. Die Tilgung erfolgt nach dem Prinzip des Annuitätendarlehens mit einer Mindestrate von 1,0% pro Jahr, was eine schrittweise und planbare Rückzahlung sicherstellt.

Mehr über die Bauförderung auf www.isb.rlp.de

Bauförderung „Junges Wohnen“: Studierenden- und Auszubildenden-Wohnheime in Rheinland-Pfalz

Zusammengefasst im Überblick:

Investorinnen und Investoren haben die Möglichkeit, von einer bis zu 10-jährigen zinslosen Finanzierung zu profitieren, gefolgt von weiteren 5 Jahren mit einer Verzinsung von 0,5%. Die Mindesttilgung beträgt 1% pro Jahr, begleitet von einem Tilgungszuschuss zwischen 35% und 50%. Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Diese Förderung richtet sich insbesondere an Investierende, die kostengünstige Studierenden- und Auszubildenden-Wohnheime errichten möchten. Dabei ist die Einhaltung von Belegungs- und Mietbindungen ebenso verpflichtend wie der Einsatz von 15% Eigenleistung oder einem nachrangigen Eigenkapitalersatzdarlehen. Vor Beginn der Maßnahmen müssen sowohl die Bauortgemeinde als auch das zuständige Ministerium den nachhaltigen Bedarf bestätigen. Der Start der Bauprojekte ist ausschließlich nach Erhalt der Förderzusage möglich, und bei ISB-Darlehen über 500.000 Euro ist die Anbringung eines Hinweisschildes auf der Baustelle erforderlich.

• An wen richtet sich die Förderung?

Bei dieser Bauförderung werden Investorinnen und Investoren gefördert, die preiswerte Studierenden- und Auszubildenden-Wohnheime errichten. Dabei dürfen die Studierenden oder Auszubildenden bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

• Was umfasst die Förderung?

Die Förderung konzentriert sich auf die Neuerrichtung von Wohnraum in Studierenden- und Auszubildenden-Wohnheimen.

• Wie ist das Förderverfahren?

Die Förderung erfolgt durch ein nachrangiges Darlehen der ISB (ISB-Darlehen Junges Wohnen), das durch ein Grundpfandrecht abgesichert ist und sowohl ein Grunddarlehen als auch ein Zusatzdarlehen umfasst. Zusätzlich wird sowohl auf das Grunddarlehen als auch auf das Zusatzdarlehen in allen Fördermietenstufen ein Tilgungszuschuss gewährt. Diese Fördermaßnahme erfolgt in der Regel als Ergänzung zur Finanzierung des Vorranggläubigers. Mit einem anfänglichen Zinssatz von 0 % pro Jahr bietet sie finanzielle Entlastung. Die Tilgung erfolgt nach dem Prinzip des Annuitätendarlehens mit einer Mindestrate von 1 % pro Jahr, was eine schrittweise und planbare Rückzahlung ermöglicht.

Erfahren Sie mehr über dieses Förderprogramm in Rheinland-Pfalz auf www.isb.rlp.de

Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asyl Begehrende

Dieses Programm zielt darauf ab, die Wohnraumversorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende in Rheinland-Pfalz nach der vorläufigen staatlichen Unterbringung nachhaltig zu verbessern, insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl von Flüchtlingen und Asylsuchenden in der Region.

• An wen richtet sich die Förderung?

Die Förderung richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Gebäuden, die diese für die Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylsuchenden herrichten möchten.

• Was umfasst die Förderung?

Die Förderung erstreckt sich auf bauliche Maßnahmen, die darauf abzielen, ein Gebäude vollständig oder teilweise für Wohnzwecke nutzbar zu machen. Die Unterstützung schließt jedoch die Förderung von Neubauten oder Erwerbsmaßnahmen aus.

• Wie ist das Förderverfahren?

Die Förderung erfolgt in der Regel durch ein nachrangig durch Grundpfandrecht gesichertes Darlehen der ISB (ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende). Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 25 % des ISB-Darlehens gewährt. Die Höhe des ISB-Darlehens für Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende beläuft sich auf 1.150 € pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche. Das Darlehen ist auf die Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten begrenzt, die durch einen fachkundig erstellten Kostenvoranschlag belegt werden müssen.

Mehr über das Förderprogramm „Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asyl Begehrende“ auf www.isb.rlp.de

Modernisierung vermieteten Wohnraums

Das Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz zielt darauf ab, die Modernisierung von Mietwohnungen zu fördern.

• An wen richtet sich die Förderung?

Gefördert werden Eigentümerinnen/Eigentümer von Mietwohnungen sowie dinglich Nutzungsberechtigte. Die Förderung setzt voraus, dass nach Abschluss der Modernisierung die festgelegten Anfangsmieten in dem geförderten Mietobjekt nicht überschritten werden. Zudem dürfen die Mieterhaushalte bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

• Was umfasst die Förderung?

Modernisierung umfasst bauliche Maßnahmen, die aktiv:

  • barrierefreies Wohnen ermöglichen,
  • eine nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser erreichen,
  • den Gebrauchswert einer Wohnung nachhaltig erhöhen und/oder
  • die allgemeinen Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern,
  • die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer und regenerativer Energien ermöglichen.

Förderfähig sind dabei Maßnahmen, die bereits wohnwirtschaftlich genutzte Räumlichkeiten betreffen.

• Wie ist das Förderverfahren?

Die Förderung erfolgt durch ein nachrangig durch Grundpfandrecht abgesichertes Darlehen der ISB (ISB-Darlehen Modernisierung von Mietwohnungen). Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss von bis zu 45% des ISB-Darlehens gewährt.

Die Höhe des ISB-Darlehens für die Modernisierung von Mietwohnungen beträgt maximal 140.000 Euro, wenn kein Effizienzhausstandard erreicht wird, und 175.000 Euro pro Wohnung, wenn mindestens ein Effizienzhausstandard von 85 (BEG) erfüllt wird. Das ISB-Darlehen ist auf die Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten begrenzt und muss mindestens 5.000 Euro pro Wohnung betragen. Die Investitionskosten sind durch einen fachkundig erstellten Kostenvoranschlag zu belegen. Bei einer klimagerechten Modernisierung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten oder einer Energieeffizienz-Expertin bereits bei Antragsstellung erforderlich, um die Einhaltung des Effizienzhausstandards von mindestens 85 BEG und die Verwendung ökologischer Baustoffe sicherzustellen.

Mehr über „Modernisierung vermieteten Wohnraums“ auf www.isb.rlp.de

Förderprogramm „Junges Wohnen“: Modernisierung von Studierenden- und Auszubildenden-Wohnheimen in Rheinland-Pfalz

In diesem Programm des Landes Rheinland-Pfalz wird die Modernisierung von Studierenden- und Auszubildenden-Wohnheimen gefördert.

• An wen richtet sich die Förderung?

Die Förderung richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Studierendenwohnheimen. Bedingung für die Förderung ist, dass nach Abschluss der Modernisierung die festgelegten Anfangsmieten eingehalten werden. Zusätzlich dürfen die Bewohnerinnen oder Bewohner des Studierendenwohnheims bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

• Was umfasst die Förderung?

Im Rahmen des Förderprogramms des Landes Rheinland-Pfalz wird die Modernisierung von Studierenden- und Auszubildenden-Wohnheimen aktiv unterstützt. Dies umfasst gezielte bauliche Maßnahmen für barrierefreies Wohnen und zielt darauf ab, den Gebrauchswert der Wohnheime nachhaltig zu erhöhen. Die Förderung schließt darüber hinaus energetische Maßnahmen ein, die auf die Einsparung von Endenergie abzielen. Sie unterstützt ebenfalls Maßnahmen, welche nicht erneuerbare Primärenergie einsparen, und trägt somit aktiv zum Klimaschutz bei. Ebenfalls förderfähig sind die Reduzierung des Wasserverbrauchs durch nachhaltige Maßnahmen sowie die Nutzung alternativer und regenerativer Energien für Beheizung und Wassererwärmung. Das Ziel besteht darin, die allgemeinen Wohnverhältnisse dauerhaft zu verbessern und eine zeitgemäße, nachhaltige Wohnsituation für Studierende und Auszubildende zu schaffen.

• Wie ist das Förderverfahren?

Die Förderung der Modernisierung von Studierenden- und Auszubildenden-Wohnheimen erfolgt durch ein nachrangig durch Grundpfandrecht abgesichertes Darlehen der ISB (ISB-Darlehen „Junges Wohnen“). Dieses Darlehen wird in der Regel als Ergänzung zur Finanzierung der Vorranggläubigerin oder des Vorranggläubigers gewährt und beinhaltet zudem einen Tilgungszuschuss.

Die Darlehenshöhe beläuft sich auf bis zu 60.000 Euro pro Wohnplatz bzw. bis zu 100.000 Euro pro Wohnplatz bei klimagerechter Modernisierung. Das Darlehen ist dabei auf die Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten begrenzt, welche durch einen fachkundig erstellten Kostenvoranschlag zu belegen sind und mindestens 5.000 Euro pro Wohnplatz betragen müssen.

Der Zinssatz für das Darlehen beträgt jährlich 0,5 %. Die Tilgung erfolgt mindestens mit 2,0 % pro Jahr und erfolgt nach dem Prinzip eines Annuitätendarlehens.

Mehr über dieses Fördermittel auf www.isb.rlp.de

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