Neubau Förderprogramme in Schleswig-Holstein

Förderprogramme in Schleswig-Holstein für Mietwohnungsneubau

Die Förderprogramme Schleswig-Holstein bieten Investoren umfassende Unterstützung beim Neubau von Mietwohnungen, dem Erwerb neu gebauter Mietwohnungen sowie der Modernisierung von bestehendem Wohnraum in der Region. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, Ihre bestehenden unvermieteten Wohnungen für einen festgelegten Zeitraum an Wohnberechtigte zu vermieten. Das übergeordnete Ziel besteht darin, Wohnraum für Haushalte bereitzustellen, die auf dem regulären Wohnungsmarkt nicht angemessen versorgt werden können. Die Förderung Schleswig-Holstein schafft für Investoren verlässliche Rahmenbedingungen, die sowohl günstige als auch langfristig kalkulierbare Zinsen und Zuschüsse umfassen. Im Gegenzug verpflichten sich die Investoren zu einer langfristigen Zweckbindung für den geschaffenen Wohnraum, die sowohl Mietpreis- als auch Belegungsbindungen beinhaltet.

(Stand 16/11/2023)

Förderprogramme Schleswig-Holstein – Neubau oder Ersterwerb von Mietwohnungen

Die Förderung hat das klare Ziel, Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie Studentenwohnheimplätze zu schaffen. Hierbei liegt der Fokus besonders auf der Bereitstellung von Wohnraum für kinderreiche Familien, Alleinerziehende, ältere Menschen, Schwerbehinderte und Personen in akuter Wohnungsnot. Durch die Fördermaßnahmen sollen bedarfsgerechte Wohnmöglichkeiten geschaffen werden, um den vielfältigen Anforderungen verschiedener Bevölkerungsgruppen gerecht zu werden.

• An wen richtet sich die Förderung?

Die Förderung richtet sich an natürliche und juristische Personen mit entsprechender Bonität sowie an Kommunen. Dies bedeutet, dass sowohl private Einzelpersonen und Unternehmen als auch öffentliche Verwaltungen in den Genuss der Fördermittel kommen können, sofern ihre finanzielle Zuverlässigkeit gegeben ist.

• Was umfasst die Förderung?

Diese Förderung in Schleswig-Holstein konzentriert sich darauf, den Neubau, den Ersterwerb, den Ausbau sowie die Erweiterung von Wohnraum zu unterstützen.

• Wie ist das Förderverfahren?

Die Förderung deckt bis zu 85% der förderfähigen Gesamtkosten durch Baudarlehen ab. Zusätzlich gewährt sie im 1. und 2. Förderweg einen Investitionszuschuss von bis zu 35% bzw. 10% der Gesamtförderhöhe, begrenzt auf maximal 1.500 Euro/m² bzw. 450 Euro/m² je geförderter Wohnfläche. Sowohl der Zuschuss als auch das Baudarlehen dürfen die förderfähigen Kosten und die maximale Förderhöhe nicht überschreiten. Der Zuschuss ist nur in Verbindung mit dem Baudarlehen beantragbar. Bei ungenutztem Förderrahmen orientiert sich die Zuschusshöhe am beantragten Baudarlehen. Die Höhe des Eigenkapitals richtet sich nach der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens und kann in Form von Barmitteln, Eigenleistungen oder einem bezahlten Grundstück eingebracht werden.

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Förderung von Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen in Schleswig-Holstein

Die Förderung konzentriert sich darauf, Wohnraum für Personen in Schleswig-Holstein zu schaffen, die aus verschiedenen Gründen besondere Schwierigkeiten haben, Zugang zum Wohnungsmarkt zu finden, wodurch sie wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Das Programm unterstützt aktiv den Housing-First-Ansatz, indem es dem Träger die Möglichkeit bietet, sich über höhere Bewilligungsmieten zu refinanzieren. Diese ganzheitliche Förderung trägt dazu bei, die Herausforderungen für vulnerable Bevölkerungsgruppen auf dem Wohnungsmarkt zu bewältigen und den Housing-First-Ansatz effektiv umzusetzen.

• An wen richtet sich die Förderung?

Bei diesem Förderprogramm in Schleswig-Holstein richtet sich an soziale und kirchliche Träger, Ämter, Gemeinden sowie natürliche und juristische Personen.

• Was umfasst die Förderung?

Die Förderung erstreckt sich auf den Neubau, Erwerb, die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung von Wohnraum. Dies bedeutet, dass finanzielle Unterstützung für verschiedene Phasen der Wohnraumentwicklung gewährt wird, angefangen beim Bau neuer Immobilien über den Erstkauf bis hin zur Sanierung, Umgestaltung und Erweiterung bestehender Wohnflächen. Diese umfassende Förderung bietet Flexibilität und Anreize für eine breite Palette von Wohnprojekten, die zur Schaffung von bedarfsgerechtem und nachhaltigem Wohnraum beitragen.

• Wie ist das Förderverfahren?

Die Förderung umfasst bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, wobei der Erwerb einer Bestandsimmobilie mit 85% berücksichtigt wird. Sie setzt sich aus einem zinsverbilligten Darlehen und einem Zuschuss zusammen, der auf maximal 35% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten begrenzt ist. Dies entspricht höchstens 1.500 €/m2 und mindestens 1.100 €/m2 geförderter Wohnfläche. Sowohl Zuschuss als auch Darlehen dürfen die förderfähigen Kosten und die maximale Förderhöhe nicht überschreiten. Der Zuschuss ist nur in Kombination mit dem Baudarlehen beantragbar, und bei ungenutztem Förderrahmen richtet sich die Zuschusshöhe nach der beantragten Darlehenssumme. Das erforderliche Eigenkapital beträgt mindestens 10% der förderfähigen Gesamtkosten und kann durch Barmittel, Eigenleistungen oder die Einbringung eines bezahlten Baugrundstücks oder Gebäudes erbracht werden.

Förderung Neubau von Wohnheimplätzen in Schleswig-Holstein für Studierende und Auszubildende

Der Zweck und das Ziel der Förderung bestehen darin, Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende zu schaffen, um ihre Wohnsituation zu verbessern.

• An wen richtet sich die Förderung?

Die Fördermittel werden an natürliche und juristische Personen sowie an Kommunen vergeben, sofern ihre Bonität gewährleistet ist.

• Was umfasst die Förderung?

Die Förderung konzentriert sich auf die Unterstützung des Neubaus von Wohnheimplätzen in Schleswig-Holstein für Studierende und Auszubildende.

• Wie ist das Förderverfahren?

Die Förderung erfolgt durch die Bereitstellung von Darlehen und Zuschüssen. Förderfähig sind dabei bis zu 85 % der angemessenen Kosten, wobei die Möblierung ausgeschlossen ist. Der Zuschuss beläuft sich auf bis zu 35 % der gesamten Förderhöhe, jedoch maximal 1.500 € pro Quadratmeter und mindestens 1.100 € pro Quadratmeter geförderter Wohnfläche.

Es ist zu beachten, dass der Zuschuss und das Baudarlehen die förderfähigen Kosten sowie die maximale Förderhöhe nicht überschreiten dürfen. Die Beantragung des Zuschusses ist nur in Kombination mit dem Baudarlehen möglich. Falls der Förderrahmen nicht vollständig in Anspruch genommen wird, orientiert sich die Höhe des Zuschusses am beantragten Baudarlehen.

Die Festlegung der Höhe des Eigenkapitals erfolgt unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens. Eigenkapital kann in Form von Barmitteln, Eigenleistungen oder durch Einbringung eines bezahlten Grundstücks erfolgen. Diese flexible Gestaltung ermöglicht es, das Eigenkapital entsprechend den individuellen Gegebenheiten des Projekts einzubringen.

Soziale Wohnraumförderung für kleine Genossenschaften

Diese Förderung hat zum Zweck und Ziel, Genossenschaftswohnungen zu schaffen. Hierbei steht im Mittelpunkt, durch gezielte finanzielle Unterstützung die Entstehung von Wohnraum in Form von Genossenschaftswohnungen zu ermöglichen. Das Bestreben besteht darin, eine vielfältige und nachhaltige Wohnstruktur zu fördern, die auf dem Prinzip der Genossenschaft basiert.

• An wen richtet sich die Förderung?

Die Förderung zielt auf Baugemeinschaften ab, die Eigenkapital und Selbsthilfeleistungen einsetzen, um eine Genossenschaft zu gründen und in Schleswig-Holstein gemeinschaftlich ein Wohngebäude zu errichten. Dabei sollen genossenschaftliche Prinzipien in verantwortungsvoller Mitbestimmung dauerhaft bewahrt werden, um zur sozialen Wohnungsversorgung und Nachbarschaftsbildung beizutragen.

Antragsberechtigt sind Baugemeinschaften, die als eingetragene Wohnungsgenossenschaften existieren oder sich im Gründungsprozess befinden (Baugemeinschaftsmodell). Auch Wohnungsgenossenschaften können förderberechtigt sein, wenn sie im Auftrag einer Baugemeinschaft handeln und als Träger der Maßnahme agieren (Kooperationsmodell). In diesem Fall müssen alle Mitglieder der Baugemeinschaft sowohl der antragstellenden Wohnungsgenossenschaft als Einzelmitglieder als auch als Mitglieder der neu gegründeten juristischen Person beitreten.

• Was umfasst die Förderung?

Gefördert werden in Schleswig-Holstein die Errichtung und der Erwerb von Genossenschaftswohnungen. Dies schließt folgende Maßnahmen ein:

  1. Neubau
  2. Erwerb
  3. Modernisierung bzw. Sanierung

Es ist wichtig zu betonen, dass die Belegung der Genossenschaftswohnungen nicht nur auf Haushalte im Sinne von § 8 Abs. 5 des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetzes (SHWoFG) beschränkt ist, sondern auch für Wohngemeinschaften möglich ist. Diese Flexibilität in der Belegung trägt zur Vielseitigkeit und Anpassungsfähigkeit der geförderten Wohnprojekte bei.

• Wie ist das Förderverfahren?

Die Landesförderung deckt in der Regel bis zu 85 Prozent der angemessenen Gesamtkosten ab, kann aber unter bestimmten Bedingungen auf bis zu 90 Prozent erhöht werden. Die Förderung umfasst auch Kosten, die mit der Gründung der Wohnungsgenossenschaft verbunden sind. Baudarlehen werden entsprechend der Gesamtkosten, der Lage und renditerelevanten Faktoren vergeben, wobei die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts gewährleistet sein muss.

Modernisierung / Sanierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen

Diese Förderung ist für die Modernisierung und Sanierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen in Schleswig-Holstein vorgesehen.

• An wen richtet sich die Förderung?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit nachgewiesener Bonität sowie Kommunen.

• Was umfasst die Förderung?

Förderfähig sind Maßnahmen wie neubauleiche Sanierung, Sanierung und Modernisierung, der Ausbau von Dachgeschossen sowie die Erweiterung von Gebäuden.

• Wie ist das Förderverfahren?

Die Förderung erfolgt durch Darlehen und Zuschüsse. Förderfähig sind bis zu 100% der angemessenen Kosten, wobei die Kostenhöchstgrenzen bei Sanierung 2.000 Euro/m² Wohnfläche und bei Modernisierung 1.000 Euro/m² Wohnfläche betragen. Diese Grenzen gelten nicht für den Dachgeschossausbau, die Gebäudeerweiterung und neubauleiche Sanierung.

Zusätzlich zum Baudarlehen wird ein Investitionszuschuss von bis zu 1.500 Euro/m² geförderter Wohnfläche gewährt. Bei der Schaffung neuen Wohnraums durch Ausbau von Dachgeschossen oder Aufstockung bestehender Gebäude gibt es keine pauschale Kostenhöchstgrenze.

Der Zuschuss und das Baudarlehen dürfen die förderfähigen Kosten und die maximale Förderhöhe nicht überschreiten. Der Zuschuss kann nur in Verbindung mit dem Baudarlehen beantragt werden. Falls der Förderrahmen nicht vollständig ausgeschöpft wird, orientiert sich die Höhe des Zuschusses an der beantragten Baudarlehenshöhe und kann in diesem Fall die Mindestzuschussgrenze unterschreiten.

Modernisierung / Sanierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende

Im Rahmen dieses Förderprogramms ist die Planung für die Modernisierung und Sanierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende vorgesehen.

• An wen richtet sich die Förderung?

Anspruchsberechtigt für dieses Förderprogramm sind natürliche und juristische Personen mit ausreichender Bonität sowie Kommunen.

• Was umfasst die Förderung?

Dieses Förderprogramm in Schleswig-Holstein umfasst neubaugleiche Sanierung, Sanierung und Modernisierung sowie die Erweiterung von Wohnheimplätzen.

• Wie ist das Förderverfahren?

Die Förderung erfolgt durch Darlehen und Zuschüsse. Förderfähig sind 100% der angemessenen Kosten (ohne Möblierung), jedoch höchstens 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche bei Sanierung und 1.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche bei Modernisierung. Die Kostenhöchstgrenzen gelten nicht für die Erweiterung von Wohnheimplätzen und die neubaugleiche Sanierung.

Zusätzlich zum Baudarlehen wird ein Investitionszuschuss von bis zu 1.500 Euro je Quadratmeter geförderter Wohnfläche gewährt. Bei der Schaffung neuer Wohnheimplätze durch den Ausbau von Dachgeschossen oder Aufstockung bestehender Gebäude gibt es keine pauschale Kostenhöchstgrenze.

Der Zuschuss und das Baudarlehen dürfen die förderfähigen Kosten und die maximale Förderhöhe nicht überschreiten. Die Beantragung des Zuschusses ist nur in Kombination mit dem Baudarlehen möglich. Falls der Förderrahmen nicht vollständig ausgeschöpft wird, richtet sich die Höhe des Zuschusses nach der beantragten Baudarlehenshöhe und kann in diesem Fall die Mindestzuschussgrenze unterschreiten.

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Details und Informationen über alle Förderprogramme in Schleswig-Holstein auf www.ib-sh.de

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