Förderung Neubau von Mietwohnung in Sachsen

Neubau und Modernisierung von Mietwohnungen in Sachsen

Im Bundesland Sachsen existieren verschiedene Förderprogramme, die darauf abzielen, den Wohnraum im Freistaat zu verbessern und die Schaffung preisgünstiger Mietwohnungen zu unterstützen. Das „Förderprogramm gebundener Mietwohnraum (RL gMW)“ konzentriert sich dabei auf Investitionen in den Neubau von Mietwohnungen, um die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum zu erhöhen. Gleichzeitig soll die „Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (RL pMW)“ sicherstellen, dass diese Neubau Mietwohnungen langfristig bezahlbar bleiben, indem Mietpreisbindungen und andere Maßnahmen umgesetzt werden.

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(Stand 08/11/2023)

Neubau Mietwohnungen: Schaffung von Mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum

Das Förderprogramm „Neubau Mietwohnungen“ ermöglicht eine erhebliche Erweiterung des Wohnungsbestandes an preisgebundenem Mietwohnraum in Sachsen. Hierbei wird ein Zuschuss von bis zu 4,80 EUR pro Quadratmeter zur anfänglichen Miete gewährt, der als Baukostenzuschuss fungiert.

• An wen richtet sich die Förderung?

Die Förderung richtet sich an die Städte Dresden und Leipzig als Erstempfänger, die dazu berechtigt sind, die erhaltenen Zuwendungen an den Eigentümer der geförderten Wohnung als Letztempfänger weiterzureichen.

• Was umfasst die Förderung?

Die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum kann auf verschiedene Weisen erfolgen. Dazu gehören der Neubau von Wohnungen, die Modernisierung, Nutzungsänderung oder Erweiterung sowie die Anpassung von Wohnraum an geänderte Wohnbedürfnisse (wobei der Bauaufwand mindestens 600 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen muss) und der erstmalige Erwerb von unbewohntem Wohnraum innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung.

Förderfähig sind dabei ausschließlich Maßnahmen der Kostengruppen 300 (Bauwerk – Baukonstruktion ohne Garage) und 400 gemäß DIN 276.

• Was sind die Konditionen und wie ist der Ablauf?

Das Förderprogramm bietet Konditionen, bei denen 40 % der anfänglichen Miete gefördert werden, wobei der Zuschuss auf maximal 4,80 EURO pro Quadratmeter und Monat begrenzt ist.

Das Antragsverfahren für die Gemeinde (Erstempfänger) sieht vor, dass der Antrag bis spätestens 31. Oktober des vorangegangenen Jahres bei der SAB eingereicht werden muss.

Das Antragsverfahren für den Eigentümer der zu fördernden Wohnung (Letztempfänger) gestaltet sich wie folgt: Nachdem der Eigentümer seinen Förderantrag direkt bei der zuständigen Stadt eingereicht hat, wird die genaue Antragsfrist für die Eigentümer der zu fördernden Wohnungen von der jeweiligen Gemeinde festgelegt. Durch diese klare Aufteilung im Antragsverfahren wird sichergestellt, dass sowohl die Gemeinde als auch die Eigentümer reibungslos am Förderprogramm teilnehmen können.

Mehr über dieses Förderprogramm in Sachsen auf www.sab.sachsen.de

Modernisierung von Mietwohnraum für Mieter mit geringem Einkommen

• An wen richtet sich die Förderung?

Dieses Förderprogramm in Sachsen richtet sich an Eigentümer/-innen oder Erbbauberechtigte/-r von Mietwohnraum. Bei dieser Förderung geht es um die Modernisierung. Für Neubau Mietwohnungen sehen Sie sich gerne das vorherige Förderprorgamm an.

• Was umfasst die Förderung?

Diese Richtlinie ermöglicht die Förderung von Modernisierungen von Mietwohnungen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Dabei werden die Wohnungen für einen Zeitraum von 15 Jahren mietpreis- und belegungsgebunden. Die Förderung erstreckt sich auf verschiedene bauliche Maßnahmen, darunter Modernisierungen in den Kostengruppen 300 bis 500 und 700 gemäß DIN 276, Gebrauchswerterhöhungen, Barriereabbau, Schallschutz, Radonschutz, Energieeffizienzmaßnahmen, erneuerbare Energien, Dach- und Fassadenbegrünung sowie andere Klimaanpassungsmaßnahmen. Besondere Unterstützung erfährt dabei die energetisch hochwertige Modernisierung, insbesondere wenn die Effizienzhaus-Stufe 85 erreicht wird.

• Was sind die Voraussetzungen?

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  1. Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben.
  2. Es müssen mindestens 200 EUR förderfähige Gesamtausgaben je Quadratmeter Wohnfläche anfallen.
  3. Eine dauerhafte Verbesserung des Gebrauchs- und Wohnwerts ist erforderlich.
  4. Die Finanzierung muss tragbar sein.
  5. Das Vorhaben muss den wohnungswirtschaftlichen Zielsetzungen der Gemeinde entsprechen.

zusätzliche Kriterien für Mietwohngebäude:

  1. Das Gebäude muss mindestens 15 Jahre alt sein.
  2. Es muss mehr als 2 Mietwohnungen umfassen.
  3. In Gemeinden mit weniger als 300.000 Einwohnern muss das Gebäude bewohnt sein (Leerzug max. zwei Jahre vor Antragstellung ist förderunschädlich), ein Baudenkmal sein oder nach Bestätigung der zuständigen Stelle zur besonders erhaltenswerten Bausubstanz zählen.

Bedingungen:

  1. Die Nettokaltmiete nach Modernisierung darf maximal 6,80 EUR pro Quadratmeter betragen; bei energetisch hochwertigen Modernisierungen 7,50 EUR pro Quadratmeter.
  2. Die Einhaltung der Wohnflächengrenzen nach Fertigstellung ist erforderlich.
  3. Die Wohnung unterliegt der Mietpreis- und Belegungsbindung.

Erfahren Sie mehr über dieses Förderprogramm auf www.sab.sachsen.de

Förderprogramm Sachsen „Sanierung oder Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses

• An wen richtet sich die Förderung?

Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und Bauherrengemeinschaften können von dieser Förderung profitieren.

• Was umfasst die Förderung?

Dieses Förderprogramm umfasst:

  • Einen Förderkredit von bis zu 150.000 EUR pro Wohneinheit.
  • Einen zinsgünstigen Kredit mit einer Festzinsperiode von 10 Jahren und attraktiven Tilgungszuschüssen zwischen 5 % und 25 %.
  • Einen Extra-Tilgungszuschuss von 10 % bei der Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB).
  • Zusätzliche Förderung für energetische Fachplanung und Baubegleitung.

• Was bietet diese Förderung?

Das Förderprogramm gewährt einen Zinssatz über 10 Jahre und ermöglicht eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren. Die monatliche Rückzahlung setzt nach zwei Jahren Tilgungsfreiheit ein. Die Darlehenssumme kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen, mit einer Höchstgrenze von 150.000 EUR pro Wohneinheit für umfassende Sanierungen. Zusätzliche Fördermittel werden für energetische Fachplanung und Baubegleitung gewährt, beispielsweise bis zu 10.000 EUR für Ein- und Zweifamilienhäuser, bis zu 4.000 EUR je Eigentumswohnung und bis zu 4.000 EUR je Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern. Die Auszahlung erfolgt vollständig und kann flexibel innerhalb von 36 Monaten nach Kreditzusage erfolgen. Bereitstellungszinsen fallen ab dem 13. Monat an. Der Tilgungszuschuss variiert abhängig von der Effizienzhaus-Stufe (5 % bis 25 %) und beträgt zusätzlich 10 % bei der Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB). Ein 50 %iger Zuschuss wird auch für energetische Fachplanung und Baubegleitung gewährt. Der Verwendungsnachweis ist bei Antragstellung der Schlussauszahlung beizufügen.

Mehr über Förderprogramm Sachsen „Sanierung oder Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses“ auf www.sab.sachsen.de

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