Förderungen für Neubau von Mietwohnungen in Brandenburg

Förderungen für Neubau der Mietwohnungen in Brandenburg

Die ILB unterstützt und bietet Förderprogramme für den Wohnungsbau in Brandenburg durch die Ergänzung der KfW-Förderung mit einem Tilgungszuschuss. Dadurch wird der energieeffiziente Wohnungsneubau im Land gefördert. Der Brandenburg-Kredit ermöglicht eine kostengünstige Finanzierung und schafft preiswerten Wohnraum, insbesondere in Regionen mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Zusätzlich fördert er die Modernisierung von vermietetem Wohnraum, um diesen zukunftsorientiert zu gestalten und zu erschwinglichen Preisen anzubieten. Darüber hinaus bietet die ILB zinsfreie Darlehen und Zuschüsse für den Neubau sowie die Umnutzung von Mietwohngebäuden an, um bezahlbaren Wohnraum für spezifische Zielgruppen zu schaffen. Sie unterstützt auch die generationengerechte Anpassung von Mietwohngebäuden und den Einbau von Aufzügen, um die Wohnverhältnisse nachhaltig zu verbessern, insbesondere für junge Familien und Senioren.

(Stand 25/10/2023)

Förderung für Neubau: Brandenburg-Kredit energieeffizienter Wohnungsbau

Die Förderung neuer Bauvorhaben in Brandenburg wird durch die ILB um einen zusätzlichen Tilgungszuschuss erweitert. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, energieeffiziente Wohnungsbauprojekte im Land Brandenburg zu unterstützen. Der Brandenburg-Kredit spielt eine entscheidende Rolle in der Umsetzung der Klimaschutzpolitik auf Landes- und Bundesebene. Er treibt den Prozess des Stadtumbaus voran und trägt maßgeblich zur Sicherung des Wohnungsbestands in Brandenburg bei.

• Die Förderung richtet sich an wen?

  • kommunale Wohnungsgesellschaften  
  • Wohnungsgenossenschaften  
  • private Investoren der Wohnungswirtschaft

• Die Förderung umfasst was?

Der Brandenburg-Kredit energieeffizienter Wohnungsbau ermöglicht langfristige Finanzierungen für komplexe, energieeffiziente Projekte in der Wohnungswirtschaft des Landes Brandenburg. Die ILB unterstützt damit Maßnahmen wie Neubauten, Umnutzungen und Sanierungen von Mietwohnraum, um die Effizienzhausstandards zu erreichen. Mit diesem Kredit werden nachhaltige Entwicklungen in der regionalen Wohnungsbranche gefördert.

• Wie ist das Förderverfahren?

Der Brandenburg-Kredit energieeffizienter Wohnungsbau zeichnet sich durch einen Tilgungszuschuss aus. Die ILB gewährt diesen bei Erreichen eines von der KfW geförderten Effizienzhausstandards.

Den Tilgungszuschuss gewährt die ILB auch dann zusätzlich, wenn die KfW bereits einen eigenen Tilgungszuschuss vergibt!

Der Tilgungszuschuss der ILB beträgt 5 Prozent des Darlehensbetrags, der sich aus dem Zusage-Betrag abzüglich des KfW-Tilgungszuschusses ergibt.

Den Tilgungszuschuss schreibt die ILB Ihnen nach Ablauf der gewählten Zinsbindung gut. das reduziert die Restschuld mit einem Mal. Voraussetzung für die Gutschrift ist ein störungsfreier Darlehensverlauf.

Mehr über das Förderprogramm „Brandenburg-Kredit energieeffizienter Wohnungsbau“ auf www.ilb.de

Förderung für Neubau: Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau

Der Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau bietet eine gezielte Förderung für den Bau von erschwinglichem Wohnraum, insbesondere in Regionen mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Er steht sowohl eigenständig als auch als zusätzliche Option zu anderen Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Dieser Kredit ermöglicht eine kostengünstige Finanzierung für den Neubau von Mietwohnungen im Land Brandenburg und trägt damit wesentlich zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bei. Vor allem in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt leistet er einen effizienten Beitrag zur Unterstützung der brandenburgischen Wohnungswirtschaft bei der Realisierung von preisgünstigen Mietwohnungen.

• Die Förderung richtet sich an wen?

  • Kommunale Wohnungsgesellschaften
  • Wohnungsgenossenschaften
  • Private Investoren der Wohnungswirtschaft

• Die Förderung umfasst was?

Die Förderung umfasst den Neubau von Mietwohnungen im Land Brandenburg.

Wie ist das Förderverfahren?

Durch den Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau gewährt Ihnen die ILB einen Tilgungszuschuss in Höhe von 5 Prozent des zugesagten Betrags. Dieser wird von der ILB nach Ablauf der gewählten Zinsbindung Ihrem Konto gutgeschrieben, wodurch die Restschuld auf einmal verringert wird. Eine reibungslose Abwicklung des Darlehens ist Voraussetzung für die Gutschrift.

Erfahren Sie mehr über die Förderung „Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau“ auf www.ilb.de

Förderung für Modernisierung: Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren

Die Förderung Neubau Brandenburg, speziell der Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren, zielt darauf ab, die Modernisierung von Mietwohnraum zu unterstützen. Dieser Kredit ermöglicht es, Wohnraum zukunftsorientiert zu gestalten und ihn anschließend zu wettbewerbsfähigen Preisen auf dem Markt anzubieten. Durch die günstige Finanzierung einer nachhaltigen Sanierung von vermietetem Wohnraum leistet er einen effektiven Beitrag zur Modernisierung des Wohnungsinventars in Brandenburg. Das übergeordnete Ziel dieser Förderung besteht darin, Mietwohnraum zukunftsorientiert zu gestalten und ihn anschließend kostengünstig auf dem Markt anzubieten.

• Die Förderung richtet sich an wen?

  • Kommunale Wohnungsgesellschaften  
  • Wohnungsgenossenschaften  
  • Private Investoren der Wohnungswirtschaft  

• Die Förderung umfasst was?

Die Förderung umfasst die Maßnahmen der nachhaltigen Modernisierung von Mietwohnraum im Bundesland Brandenburg. 

Wie ist das Förderverfahren?

Durch die Inanspruchnahme des Brandenburg-Kredits Wohnraum Modernisieren gewährt Ihnen die ILB einen Tilgungszuschuss, der bis zu 5 Prozent des zugesagten Betrages betragen kann. Dieser wird Ihnen von der ILB nach Ablauf der festgelegten Zinsbindungsfrist gutgeschrieben und führt zu einer sofortigen Reduzierung der Restschuld. Eine reibungslose Abwicklung des Darlehens ist Voraussetzung für die Gutschrift.

Mehr Informationen über „Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren“ auf www.ilb.de

Förderung für Neubau: Mietwohnungsbau – Neubau

Die ILB unterstützt aktiv den Neubau und die Umnutzung von Mietwohngebäuden durch die Bereitstellung von zinsfreien Darlehen und Zuschüssen. Dabei liegt das Ziel darin, neue Mietwohnungen zu schaffen, die bestimmten Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten zugutekommen. Diese Maßnahmen tragen zur nachhaltigen Entwicklung des Wohnungssektors bei und fördern die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum. Nicht zu vergessen ist die Stellplatzsatzung bei einem Neubau von privatem Mietwohnungsbau, welches ein wichtiges Thema ist.

• Die Förderung richtet sich an wen?

Die ILB engagiert sich aktiv in der Förderung sowohl von natürlichen Personen als auch von juristischen Personen, die als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Verfügungsberechtigte am Neubau von Mietwohnungen und bei Umnutzungsmaßnahmen beteiligt sind. Dabei stehen vielfältige Unterstützungsleistungen zur Verfügung, um diese Akteure in ihren Vorhaben zu unterstützen und die Schaffung von Wohnraum zu fördern. Dieser ganzheitliche Ansatz trägt zur Stärkung des Wohnungssektors und zur Schaffung von neuen Wohnmöglichkeiten bei.

• Die Förderung umfasst was?

Förderfähig sind vielfältige Maßnahmen zur Schaffung von Mietwohnungen. Hierzu gehören der Mietwohnungsneubau sowie die Wiederherstellung, Erweiterung, Nutzungsänderung und Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse, allgemein als Umnutzung bekannt.

• Wie ist das Förderverfahren?

Die ILB fördert mit zinsfreien Darlehen und Zuschüssen, abhängig von der Objektwirtschaftlichkeit bis zu 2.800 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei einer 25-jährigen Zweckbindung erhält der Investor 350 € pro Quadratmeter als Zuschuss und bis zu 2.450 € als Darlehen. Zusätzlich gibt es 300 € pro Quadratmeter für energetische Standards. Die Darlehen haben eine Laufzeit von 20 oder 25 Jahren mit mindestens 2 Prozent Tilgung pro Jahr. Gebühren betragen 1 Prozent des Zusagebetrags einmalig und 0,5 Prozent jährlich. Einige Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen, festgelegt in Absprache mit den Kommunen gemäß Förderrichtlinien.

Mehr über das Förderprogramm auf www.ilb.de

Förderung für Modernisierung: Mietwohnungsbau – Modernisierung / Instandsetzung

Die ILB unterstützt die generationengerechte Anpassung von Mietwohngebäuden, indem sie zinsfreie Darlehen für Modernisierung und Instandsetzung bereitstellt. Das übergeordnete Ziel besteht darin, durch eine nachhaltige Modernisierung attraktive Wohnobjekte zu schaffen, die bestimmten Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten zugänglich sind. Des Weiteren beabsichtigt die ILB, innovative Formen des Zusammenlebens wie Mehrgenerationenwohnungen und Wohngemeinschaften im Alter zu fördern.

• Die Förderung richtet sich an wen?

Die Förderung richtet sich an Eigentümer, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden. Diese Unterstützung erstreckt sich auf natürliche und juristische Personen.

• Die Förderung umfasst was?

Förderfähig sind Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungsgebäuden, die darauf abzielen, diese generationengerecht anzupassen. Diese Gebäude sollen nach Abschluss der Maßnahmen dauerhaft geeignet sein, bestimmte Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten zu versorgen. Diese Maßnahmen umfassen bauliche Veränderungen, die das Gebäude nach Abschluss der Arbeiten dauerhaft wohnungstauglich machen. Ebenso beinhaltet die Förderung die generationengerechte Umgestaltung, die Unterstützung von Aufwertungsstrategien in innerstädtischen Wohnquartieren und die Anpassung des Wohnraums an sich verändernde Wohn- und Lebensstile. Des Weiteren fallen unter die förderfähigen Maßnahmen auch solche, die ökologischen und energetischen Standards entsprechen und den Anforderungen der sich wandelnden Wohn- und Arbeitswelt gerecht werden.

• Wie ist das Förderverfahren?

Die ILB fördert die Modernisierung von Mietwohnungen großzügig durch zinsfreie Darlehen. Diese Darlehen können bis zu 1.800 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Darüber hinaus wird ein Zuschuss von 300 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gewährt, wenn bestimmte energetische Standards erfüllt werden.

Die Laufzeit der Darlehen, die von der ILB bereitgestellt werden, beträgt 20 Jahre und ist zinsfrei. In diesem Zeitraum müssen jährlich mindestens 2 Prozent des Darlehensbetrags getilgt werden. Zudem fällt ein einmaliges Entgelt in Höhe von 1 Prozent des Zusagebetrags an, sowie ein jährliches Entgelt von 0,5 Prozent, das auf den jeweiligen Darlehensrestschulden basiert.

Mehr über dieses Förderprogramm in Brandenburg auf www.ilb.de

Förderung für Barrierefreiheit: Mietwohnungsbau – Aufzüge

Die ILB unterstützt den Ein- und Anbau von Aufzügen sowie die Schaffung barrierefreier Zugänge zu Wohnungen und Mietwohngebäuden durch zinsfreie Darlehen. Das Hauptziel besteht darin, die Zugänge zu den Mietwohnungen möglichst barrierefrei und generationengerecht zu gestalten, indem Aufzüge eingebaut oder angebaut werden. Auf diese Weise wird eine nachhaltige Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse angestrebt, insbesondere für junge Familien und Senioren.

• Die Förderung richtet sich an wen?

Die ILB unterstützt durch ihr Aufzugprogramm sowohl natürliche als auch juristische Personen, die Mietwohngebäude besitzen, Erbbauberechtigte sind oder anderweitig Verfügungsberechtigte darstellen. Dieses Programm bietet gezielte Fördermöglichkeiten für Personen und Organisationen, die in dieser Eigentums- und Verwaltungskapazität tätig sind.

• Die Förderung umfasst was?

Die ILB fördert eine breite Palette von Maßnahmen, darunter die Nachrüstung von Aufzügen, die Schaffung möglichst barrierefreier Zugänge zu Wohnungen und Mietwohngebäuden sowie Instandhaltungsmaßnahmen, die unmittelbar mit den zuvor genannten Maßnahmen in Verbindung stehen. Diese Fördermaßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Wohnqualität und Zugänglichkeit in Mietwohnungen zu verbessern, und tragen zur Erhöhung der Lebensqualität und Sicherheit der Bewohner bei.

• Wie ist das Förderverfahren?

Die ILB unterstützt durch die Bereitstellung von zinsfreien Darlehen und Zuschüssen. Dabei können die Darlehen pro erschlossener Wohnung bis zu 20.000 Euro betragen, während Zuschüsse bis zu 5.000 Euro gewährt werden. Falls nach der Installation des Aufzugs ein barrierefreier Zugang zu den Gebäuden und den erschlossenen Wohnungen ermöglicht wird, erhöhen sich die Zuschüsse auf bis zu 10.000 Euro, wobei dieser Betrag auf die Darlehenshöhe angerechnet wird. Die Gesamtförderung ist auf 25.000 Euro je erschlossener Wohnung begrenzt, jedoch nicht mehr als 85 Prozent der Gesamtkosten. Es besteht die Möglichkeit, diese Förderung zeitgleich mit anderen förderfähigen Maßnahmen wie Modernisierung, Instandsetzung, Neubau oder Umnutzung in Anspruch zu nehmen. Die Förderhöhen für beide Maßnahmen werden unabhängig voneinander festgelegt.

Mehr über das Thema „Mietwohnungsbau – Aufzüge“ auf www.ilb.de

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