Wohnraumförderung Bremen

Wohnraumförderung: Förderprogramme in Bremen für Mietwohnungen

Die Förderprogramme Bremen setzen sich für eine inklusive Wohnraumförderung ein, die allen Bevölkerungsgruppen unabhängig von Alter, Einkommen und Lebenssituation ein bezahlbares Zuhause ermöglicht. Diese Programme unterstützen Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und Privatpersonen in verschiedenen Vorhaben. Dabei wird erschwinglicher Wohnraum geschaffen, der auch für Menschen mit niedrigem Einkommen zugänglich ist. Zudem zielen die Maßnahmen darauf ab, strukturell benachteiligte Quartiere zu stabilisieren oder aufzuwerten. Darüber hinaus werden Modernisierungen im Bereich der Grundstückentwässerung, des Trinkwassernetzes und des Überflutungsschutzes unterstützt. Die Förderprogramme Bremen bieten Unterstützung in Form von zinsgünstigen Darlehen, Zuschüssen und umfassender Beratung, um bestehende Fördermöglichkeiten optimal auszuschöpfen und zu kombinieren.

Sie möchten sich die Förderprogramme wie Wohnraumförderung in anderen Bundesländern betrachten? Hier erfahren Sie mehr über „Förderprogramme Bundesländer Deutschlandweit“.

(Stand 31/10/2023)

Neubaukredite klassische Wohnraumförderung

Angesichts der Knappheit an erschwinglichen Mietwohnungen ist es das Ziel, diese Situation zu verbessern. Zu diesem Zweck kommen zinsverbilligte Darlehen und Kostenzuschüsse, um die Schaffung von energieeffizienten und bezahlbaren Mietwohnungen zu unterstützen.

• Die Förderung richtet sich an wen?

Die Förderung richtet sich an natürliche und juristische Personen.

• Die Förderung umfasst was?

Der Fokus der Förderung liegt auf dem Neubau von energieeffizienten und barrierearmen Mietwohnungen, die aus mehr als zwei Mietwohnungen bestehen oder Mietreihenhäuser umfassen. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, indem Mietpreis- und Belegungsbindungen eingeführt werden. Damit wird das Ziel verfolgt, den Zugang zu preisgünstigem Wohnraum zu erleichtern und gleichzeitig energieeffiziente und barrierearme Wohnmöglichkeiten zu fördern.

• Wie ist das Förderverfahren?

Die Förderung für das Förderprogramm „Neubaukredite klassische Wohnraumförderung“ in Bremen, erfolgt durch die Bereitstellung von zinsverbilligten Darlehen und Kostenzuschüssen. Dabei kann ein Kostenzuschuss von bis zu 25.000 € pro Wohneinheit gewährt werden, ebenso wie ein Darlehen von bis zu 125.000 € pro Wohneinheit. Die Förderung deckt höchstens 80 % der Gesamtkosten, die Baugrundstück, Gebäude und Baunebenkosten umfassen.

Die Fördermittel stammen aus Bundes- und Landesmitteln. Die Landesmittel werden durch die KfW refinanziert. Mit dieser Finanzierungsstruktur wird sichergestellt, dass ausreichend Mittel für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zur Verfügung stehen.

Lesen Sie mehr über diese Wohnraumförderung auf www.bab-bremen.de

Wohnraumförderung Neubau mittleres Preissegment

Im mittleren Preissegment für Wohnraumförderung in Bremen, handelt es sich um einen nicht obligatorischen Förderbereich, der grundsätzlich allen Marktteilnehmern im Mietwohnungsbau freiwillig zur Verfügung steht.

• Die Förderung richtet sich an wen?

Die Förderung richtet sich an natürliche und ebenso an juristische Personen.

• Die Förderung umfasst was?

Dieses Förderprogramm umfasst den Neubau von Wohnraum mit mehr als zwei Mietwohnungen oder von Mietreihenhäusern. 

• Wie ist das Förderverfahren?

Bei diesem Förderprogramm für Bremen erfolgt die Förderung durch die Bereitstellung von zinsverbilligten Darlehen sowie Kostenzuschüssen. Dabei können Kostenzuschüsse von bis zu 10.000 € je Wohneinheit gewährt werden, ebenso wie Darlehen von bis zu 65.000 € je Wohneinheit. Die Förderung erstreckt sich auf höchstens 80 % der Gesamtkosten, zu denen die Kosten des Baugrundstücks, des Gebäudes und die Baunebenkosten gehören.

Das Ziel dieser Wohnraumförderung besteht darin, bezahlbaren Wohnraum oberhalb der Sozialwohnungsmiete zu schaffen. Mit dieser umfangreichen Unterstützung ist es geplant, die Wohnbedingungen für einkommensschwache Haushalte zu verbessern und der Zugang zu leistbarem Wohnraum zu erleichtern.

Mehr über „Wohnraumförderung Neubau mittleres Preissegment“ auf www.bab-bremen.de

Modernisierungskredite für Mietwohnungen

Mit dem Ziel, ältere Wohnviertel an zeitgemäße Anforderungen bezüglich Energieeffizienz und Komfort anzupassen, wird der Wohnwert und die Lebensqualität nachhaltig verbessert. Zu diesem Zweck werden zinsverbilligte Darlehen und Kostenzuschüsse zur Verfügung gestellt. Dies ermöglicht es, den Bewohnern in diesen Vierteln ein modernes und komfortables Wohnumfeld zu bieten, was letztendlich zu einer Steigerung der Lebensqualität beiträgt.

• Die Förderung richtet sich an wen?

Die Förderung richtet sich an Eigentümer von mehr als zwei belegungs- und mietbindungsfreien Wohnungen.

• Die Förderung umfasst was?

Bei diesem Förderprogramm geht es um Modernisierung von Wohnraum in Gebäuden mit mehr als zwei Mietwohnungen.

• Wie ist das Förderverfahren?

Die Förderung kann bis zu 55.000 € pro Wohneinheit in Form eines Kostenzuschusses sowie zusätzlich 15.000 € betragen. Die Unterstützung erstreckt sich höchstens auf 80 % der anerkannten Modernisierungskosten.

Lesen Sie mehr über „Modernisierungskredite für Mietwohnungen“ auf www.bab-bremen.de

Genossenschaftsförderprogramm

In der Stadtgemeinde Bremen bilden sich vermehrt Wohnungsgenossenschaften mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum herzustellen oder zu erwerben. Das Genossenschaftsförderprogramm unterstützt in diesem Sinne den jungen Wohnungsgenossenschaften dabei zu helfen, bezahlbare Mietwohnungen zu schaffen oder zu erwerben.

• Die Förderung richtet sich an wen?

Die Förderung richtet sich an Genossenschaften (e. G.), die in das Genossenschaftsregister eingetragen sind (gegründet frühestens 2016), sowie solche, die sich in Gründung befinden (i.G.), können von der Förderung profitieren.

• Die Förderung umfasst was?

Das Förderprogramm „Genossenschaften“ unterstützt Wohnungsgenossenschaften aktiv bei der Herstellung von bezahlbarem Wohnraum in der Stadtgemeinde Bremen.

• Wie ist das Förderverfahren?

Die Zuschüsse für den „Förderweg 1“ betragen bis zu 40.000 € pro Wohneinheit, während sie im „Förderweg 2“ bei 15.000 € pro Wohneinheit liegen. Im Vergleich zum „Förderweg 2“ bietet der „Förderweg 1“ drei Mietpreissegmente, die darauf abzielen, sozialen Wohnraum zu fördern. Weitere Details hierzu sind in den Voraussetzungen zu finden. Darüber hinaus besteht im „Förderweg 1“ die Möglichkeit, die Zweckbestimmung um 20 Jahre auf insgesamt 60 Jahre zu verlängern. Durchaus besteht auch für diese Verlängerung die Möglichkeit, einen zusätzlichen Zuschuss in wirtschaftlich erforderlicher Höhe von maximal 20.000 € je gebundener Wohneinheit zu gewähren. Es ist außerdem möglich, dieses Förderprogramm mit anderen Förderprogrammen zu kombinieren.

Mehr über das Genossenschaftsförderprogramm auf www.bab-bremen.de

Wohnraumförderungen in Niedersachsen für Mietwohnungsbau

Förderprogramme in Schleswig-Holstein für Mietwohnungsneubau

Förderungen für Neubau der Mietwohnungen in Brandenburg

Förderungen für Neubau von Mietwohnungen in Berlin