Bauförderungen und Modernisierungsmaßnahmen in Saarland

Bauförderungen und Modernisierung für Mietwohnraum in Saarland

Die Realisierung des Eigenheims steht bevor, sei es der Bau eines Hauses oder die Modernisierung einer Eigentumswohnung. In diesem Zusammenhang kommen gezielte Förderkredite, um den Bau oder die Modernisierung des Eigenheims mit einem langfristigen und zinsgünstigen Darlehen zu unterstützen. Durch Bauförderungen wird es möglich, die Eintrittskarte für die Verwirklichung des eigenen Heims zu erhalten.

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(Stand 14/11/2023)

Bauförderungen zur Schaffung von Mietwohnraum

Im Rahmen der Bauförderungen im Saarland plant man aktiv den Neubau von Mietwohnraum oder die Durchführung wesentlicher Baumaßnahmen an vermieteten Gebäuden. Dabei stehen moderne Standards im Fokus, um die Effizienz energetischer Maßnahmen zu steigern. Ziel ist es, die Wohnqualität für Mieter zu verbessern und gleichzeitig einen nachhaltigen Beitrag zur Stadtentwicklung zu leisten. Die Förderprogramme im Saarland beinhalten insbesondere die Berücksichtigung von ökologischen Aspekten und die Integration von innovativen Technologien. Durch die Zusammenarbeit zwischen Bauherren, Architekten und Mietern sollen die Bedürfnisse aller Beteiligten optimal erfüllt werden. Diese ganzheitliche Herangehensweise an Bauförderungen im Saarland strebt eine zukunftsorientierte und sozialverträgliche Entwicklung im Wohnungsbau an.

• An wen richtet sich die Förderung?

Die Fördermittel richten sich an sämtliche Träger, die Investitionsmaßnahmen an vermieteten Wohngebäuden durchführen. Dabei kommen spezifische Prämissen der sozialen Wohnraumförderung des Saarlandes zur Berücksichtigung.

• Was umfasst die Förderung?

Die Förderung erstreckt sich sowohl auf die Errichtung von Mietwohnungen als auch auf die Durchführung wesentlicher Baumaßnahmen an vermieteten Gebäuden.

• Wie ist das Förderverfahren?

Die Förderung erfolgt in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren, und zwar bis zu 100% der Gesamtkosten. Hierbei sind Förderhöchstgrenzen festgelegt, beispielsweise maximal EUR 1.000,00 pro Quadratmeter förderbarer Wohnfläche und EUR 850,00 pro Quadratmeter bei der Durchführung wesentlicher Baumaßnahmen. Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen, und es wird vorausgesetzt, dass die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen bereits gesichert ist.

Die Förderung von Mietwohnungen erfolgt nur unter der Bedingung, dass die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen wird. Das bedeutet, dass die Finanzierung der Gesamtkosten gewährleistet sein muss und die langfristigen Folgekosten als tragbar erscheinen. Diese Anforderungen dienen dazu, sicherzustellen, dass die Fördermittel effektiv und nachhaltig eingesetzt werden, und dass die Realisierung von Bauprojekten im Bereich vermieteter Wohngebäude unter ökonomischen Gesichtspunkten verantwortungsbewusst erfolgt.

Lesen Sie mehr über „Bauförderungen zur Schaffung von Mietwohnraum“ auf www.sikb.de

Sonderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum

In Rahmen dieses Förderprogramms plant man aktiv den Neubau von Mietwohnraum sowie die Umsetzung wesentlicher Baumaßnahmen an vermieteten Gebäuden in Saarland. Dabei stehen die Schaffung von neuem Wohnraum und die gezielte Modernisierung bestehender Mietobjekte im Fokus.

• An wen richtet sich die Förderung?

Die Förderung erfolgt für sowohl Privatpersonen als auch Wohnungsgesellschaften unter Berücksichtigung bestimmter Prämissen der sozialen Wohnraumförderung des Saarlandes.

• Was umfasst die Förderung?

Gefördert werden sowohl die Errichtung von Mietwohnungen als auch die Durchführung wesentlicher Baumaßnahmen an bereits vermieteten Gebäuden. Diese Fördermaßnahmen erstrecken sich über zwei wesentliche Bereiche des Wohnungsmarkts. Zum einen wird die Schaffung von neuem Mietwohnraum unterstützt, um den steigenden Bedarf an Wohnraum zu decken. Zum anderen werden gezielte Maßnahmen zur Modernisierung und Instandhaltung bestehender vermieteter Gebäude gefördert, wodurch die Qualität und Nachhaltigkeit des bestehenden Wohnungsbestands verbessert wird.

• Wie ist das Förderverfahren?

Die Förderung erfolgt durch die Bereitstellung von bis zu 100% der Gesamtkosten, wobei Höchstbeträge von EUR 2.300,00 pro Quadratmeter förderbarer Wohnfläche und EUR 2.000,00 pro Quadratmeter bei wesentlichen Baumaßnahmen festgelegt sind. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eines optionalen Zuschlags von 50 EUR (barrierefrei) bzw. 100 EUR (uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar) je Quadratmeter förderfähiger Fläche für eine barrierefreie Gestaltung der Wohnung.

Es ist wichtig zu beachten, dass Nachfinanzierungen ausgeschlossen sind und die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen im Vorfeld gesichert sein muss. Die Förderung von Mietwohnungen erfolgt nur unter der Bedingung, dass die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen wird. Dies bedeutet, dass die Finanzierung der Gesamtkosten gewährleistet sein muss und die langfristigen Folgekosten als dauerhaft tragbar erscheinen. Diese stringenten Voraussetzungen dienen dazu, sicherzustellen, dass die Fördermittel effizient und verantwortungsbewusst für die Schaffung qualitativen und bedarfsgerechten Wohnraums eingesetzt werden.

Mehr Details über dieses Förderprogramm in Saarland „Sonderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum“ auf www.sikb.de

Förderprogramm „Modernisierung von Mietwohnraum“ in Saarland

Optimieren Sie aktiv den Wert Ihrer Immobilie(n) durch gezielte Investitionen in die Modernisierung des Wohnraums oder in nachhaltige bauliche Maßnahmen zur Energie- und Wassereinsparung. Diese geplanten Verbesserungen steigern nicht nur den Wohnkomfort, sondern tragen auch zu einer langfristigen Wertsteigerung und einem umweltbewussten Lebensstil bei.

• An wen richtet sich die Förderung?

Die Förderung erstreckt sich auf alle Träger von Investitionsmaßnahmen an vermieteten Wohngebäuden. Dabei kommt es zu spezifischen Prämissen der sozialen Wohnraumförderung des Saarlandes in Berücksichtigung.

• Was umfasst die Förderung?

Gefördert werden sämtliche baulichen Maßnahmen, die nachhaltig den Gebrauchswert der Wohnräume steigern oder die allgemeinen Wohnverhältnisse langfristig verbessern. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur effizienten Einsparung von Heizenergie und Wasser. Ebenso werden bauliche Veränderungen unterstützt, die darauf abzielen, Barrieren zu reduzieren und die Wohnverhältnisse an die Bedürfnisse älterer oder behinderter Menschen anzupassen. Diese umfassende Förderung trägt dazu bei, Wohnungen nicht nur komfortabler, sondern auch energetisch effizienter und barriereärmer zu gestalten.

• Wie ist das Förderverfahren?

Die Förderung erfolgt durch eine finanzielle Unterstützung von bis zu 80% der förderfähigen Kosten. Dabei beträgt die maximale Förderung EUR 70.000,00 pro Wohneinheit. Für Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-2 (ohne Anforderung „R“) erhöht sich die maximale Förderung auf EUR 85.000,00 je Wohneinheit.

Wichtig ist zu beachten, dass Nachfinanzierungen ausgeschlossen sind und die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen im Vorfeld sichergestellt sein muss. Dieser klare finanzielle Rahmen soll gewährleisten, dass die Fördermittel effektiv und gezielt zur Umsetzung von Maßnahmen verwendet werden, die den Wohnraum nachhaltig verbessern und insbesondere auch die Barrierefreiheit fördern.

Mehr über Förderprogramm „Modernisierung von Mietwohnraum“ in Saarland auf www.sikb.de

Neubauförderung zur Schaffung von Wohnraum für Studierende

Dieses Förderprogramm plant die Schaffung von Wohnraum für Studierende im Bundesland Saarland.

• An wen richtet sich die Förderung?

Die Förderung erstreckt sich auf alle Investitionsträger, die Maßnahmen zur Schaffung von Wohnraum mit dem Ziel der Vermietung an Studierende durchführen.

• Was umfasst die Förderung?

Investitionsträger erhalten Förderung, wenn sie die Planung für den Neubau, Umbau unter wesentlichem Bauaufwand, Nutzungsänderung und Erweiterung vornehmen, um Wohnraum für Studierende zu schaffen.

• Wie ist das Förderverfahren?

Träger von Investitionsmaßnahmen erhalten die Förderung in Form von bar auszahlbaren Zuschüssen, die über mehrere Jahre verteilt werden. Diese Zuschüsse dienen der Schaffung von Wohnplätzen für Studierende an den Standorten der saarländischen Hochschulen.

• Welche Vorteile bringt die Förderung mit sich?

Die Förderstelle gewährt die Zuwendung in Form eines Zuschusses, der als Teilfinanzierung dient.

Lesen Sie mehr über „Schaffung von Wohnraum für Studierende“ in Saarland auf www.sikb.de

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