Förderprogramme in Sachsen-Anhalt für Neubau und Modernisierung

Förderprogramme in Sachsen-Anhalt für Neubau & Modernisierung

Die Förderprogramme in Sachsen-Anhalt „sozialer Mietwohnungsbau“ und „Modernisierung von Mietwohnraum“ stellen bedeutende Impulse für die Entwicklung und Modernisierung des Wohnungssektors dar. Das Programm „sozialer Mietwohnungsbau“ ist speziell darauf ausgerichtet, den Mietwohnungsbau im Land zu stärken und zu erweitern. Durch gezielte finanzielle Unterstützung sollen Anreize geschaffen werden, um die Schaffung neuer Mietwohnungen voranzutreiben und somit die Wohnraumversorgung nachhaltig zu verbessern. Parallel dazu fokussiert sich das Programm „Modernisierung von Mietwohnraum“ auf die Modernisierung bestehender Wohnstrukturen. Hierbei werden gezielte Maßnahmen unterstützt, die auf eine nachhaltige und energetische Optimierung abzielen. Durch die Synergie zwischen diesen Programmen wird nicht nur die Wohnqualität in Sachsen-Anhalt gesteigert, sondern es wird auch dazu beigetragen, Wohnraum bezahlbar zu gestalten und die energetische Effizienz des Wohnungsbestandes im gesamten Bundesland zu fördern.

Erfahren Sie zusätzlich über die Förderprogramme in Sachsen für Neubeu & Sanierung

(Stand 15/11/2023)

Förderung für sozialer Mietwohnungsbau

Dieses Darlehensprogramm fördert aktiv den sozialen Mietwohnungsbau in Sachsen-Anhalt. Dabei liegt der Fokus darauf, die Innenstädte Sachsen-Anhalts als lebendige Wohnstandorte zu revitalisieren. Es unterstützt zudem die Begleitung der Stadtumbauprozesse, insbesondere im Kontext der demografischen Entwicklungen und den Bestrebungen zur Energieeinsparung.

• An wen richtet sich die Förderung?

Die Förderung richtet sich an Eigentümer und Erbbauberechtigte von geeigneten Baugrundstücken in Sachsen-Anhalt.

• Was umfasst die Förderung?

Gefördert werden verschiedene Maßnahmen im Rahmen dieses Programms, darunter:

  1. Neubau (Lückenschließung)
  2. Ersatzbau nach Abbruch
  3. Erneuerung eines unbewohnbar gewordenen Gebäudes ohne Abbruch
  4. Erneuerung eines baufälligen, aber noch bewohnbaren Gebäudes ohne Abbruch
  5. Umbau oder Erweiterung eines bestehenden Gebäudes unter wesentlichem Bauaufwand

• Was sind die Vorteile?

Das Programm bietet ein zinsgünstiges Darlehen mit einem Nullzins-Satz für die ersten maximal 20 Jahre. Die Laufzeiten können bis zu 30 Jahre betragen. Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss gewährt, der bis zu 30% der Darlehenssumme ausmachen kann.

• Was ist zu beachten?

Der Wohnraum, der durch das Förderprogramm unterstützt wird, ist durch eine Zweck- und Belegungsbindung gekennzeichnet. Das bedeutet, dass der Eigentümer oder Vermieter den Wohnraum für einen Zeitraum von 20 Jahren ausschließlich Wohnungssuchenden mit einem Wohnberechtigungsschein zur Verfügung stellen darf. Die Miete für diese Wohnungen ist in den ersten vier Jahren nach Abschluss des Mietvertrages auf höchstens 6,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche in der Landeshauptstadt Magdeburg und in der Stadt Halle begrenzt. In allen übrigen Gemeinden beträgt die maximale Miete 6,00 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

Mehr über diese Förderung in Sachsen-Anhalt auf www.ib-sachsen-anhalt.de

Förderprogramme Sachsen-Anhalt – Modernisierung von Mietwohnraum

Im Rahmen der „Förderprogramme Sachsen-Anhalt“ stellt die Investitionsbank zinsgünstige Darlehen aus Landesmitteln bereit. Diese Darlehen dienen der langfristigen Finanzierung von Maßnahmen, die darauf abzielen, Wohnraum altersgerecht umzubauen, energetische Modernisierungsmaßnahmen umzusetzen und die allgemeine Wohnqualität zu verbessern. Diese Förderung richtet sich sowohl an selbstgenutzte als auch vermietete Wohngebäude.

• An wen richtet sich die Förderung?

Diese Förderung in Sachsen-Anhalt richtet sich an verschiedene Zielgruppen, darunter:

  1. Privatpersonen und private Vermieter
  2. Gewerbliche Vermieter/Wohnungsunternehmen

• Was umfasst die Förderung?

Gefördert werden verschiedene Maßnahmen im Rahmen dieses Programms, darunter:

  1. Altersgerechtes Umbauen: Fördermittel stehen zur Verfügung, um Umbaumaßnahmen durchzuführen, die die Wohnungen altersgerecht gestalten.
  2. Energieeffiziente Sanierung: Die Förderung erstreckt sich auf Sanierungsmaßnahmen, die darauf abzielen, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern.
  3. Allgemeine Modernisierung: Hierzu zählen umfassende Modernisierungsmaßnahmen, einschließlich des Objekterwerbs. Letzteres ist jedoch nur in Kombination mit altersgerechtem Umbau und/oder energieeffizienter Sanierung möglich.

• Was sind die Voraussetzungen?

Bei der Umnutzung von nicht wohnwirtschaftlich genutzten Gebäuden zu Wohnraum ist eine Gemeindestellungnahme erforderlich, die die Übereinstimmung mit dem städtebaulichen Entwicklungskonzept bestätigt. Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr behält sich bei der Förderung solcher Maßnahmen ein Zustimmungsrecht vor. Die Einkünfte des Darlehensnehmers müssen auf Dauer ausreichen, um die Kosten angemessen zu decken, einschließlich Belastungen wie Kapitaldienst und Instandhaltungsrücklage.

• Wie sind die Vorteile bei dieser Förderung?

Die Vorteile dieses Programms umfassen:

  1. Annuitätendarlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs: Die Möglichkeit, Annuitätendarlehen in Anspruch zu nehmen, ermöglicht eine flexible Finanzierung, die den gesamten Finanzierungsbedarf abdeckt.
  2. Maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit je Programmteil: Die Förderung erstreckt sich auf bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit in jedem Programmteil, was finanziellen Spielraum für verschiedene Maßnahmen bietet.
  3. Mindestdarlehenshöhe von 10.000 Euro: Eine Mindestdarlehenshöhe von 10.000 Euro ermöglicht auch kleinere Vorhaben im Rahmen des Programms zu finanzieren.

Mehr Details über dieses Förderprogramm in Sachsen-Anhalt auf www.ib-sachsen-anhalt.de

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