Aktuelle Themen zu den Wohnbauförderprogrammen in Bayern

Wohnbauförderungen in Bayern für Mietwohnungen

Die Wohnbauförderung Bayern umfasst eine breite Palette an Förderprogrammen, die verschiedene Aspekte des Wohnungsbaus berücksichtigen. Dabei ist das gemeinsame Ziel, die Wohnverfügbarkeit in Bayern zu verbessern und den unterschiedlichen Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden. Das Förderprogramm zur Mietwohnungsförderung unterstützt den Bau von bezahlbarem Mietwohnraum, während die Modernisierungsförderung Eigentümern hilft, bestehenden Wohnraum zu renovieren und zu modernisieren. Spezielle Förderungen für Studierende zur Verbesserung ihrer Wohnsituation sind ebenfalls verfügbar. Zudem gibt es Programme, um den Wohnraum für Menschen mit Behinderung barrierefrei zu gestalten. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Vielfalt des Wohnungsangebots im Freistaat zu erweitern und die Lebensqualität der Bevölkerung nachhaltig zu steigern.

(Stand 20/10/2023)

Wohnbauförderung in Bayern für Neubau von Mietwohnungen

Die Wohnbauförderung Bayern bietet ein gezieltes Förderprogramm, das darauf abzielt, den Mietwohnungsbau im Freistaat zu unterstützen. Ziel dieses Programms ist es, die Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum zu fördern und die Wohnsituation für breite Bevölkerungsschichten zu verbessern. Dabei erhalten Investoren und Entwickler finanzielle Anreize und umfassende Unterstützung, um den Bau von Mietwohnungen in Bayern aktiv voranzutreiben.

• Die Förderung richtet sich an wen?

Der Freistaat Bayern gewährt zinsgünstige Baudarlehen und ergänzende Zuschüsse, um private und öffentliche Bauherren, Wohnungsunternehmen und Baugenossenschaften bei der Realisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern zu unterstützen.

• Die Förderung umfasst was?

Der Freistaat Bayern unterstützt den Bau oder Umbau von bedarfsgerechten und erschwinglichen Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen.

• Was sind die Voraussetzungen?

  • Die geförderten Wohnungen müssen über 25, 40 oder 55 Jahre sozial gebunden sein.
  • Die Wohnfläche muss angemessen sein und von der Haushaltsgröße abhängen.
  • Es muss eine umfassende Barrierefreiheit gemäß DIN 18040 gewährleistet sein.
  • Die Planung der Wohngebäude muss vorausschauend erfolgen.
  • Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens muss nachgewiesen werden.
  • Es ist erforderlich, mindestens 15 Prozent Eigenkapital einzusetzen.

Alle relevanten Informationen zum Wohnberechtigungsschein sowie Antragsverfahren finden Sie im Bayern Portal.

Mehr Details über Neubau von Mietwohnungen in Bayern auf www.stmb.bayern.de

Erkundigen Sie sich zusätzlich über das Thema: Mehrfamilienhaus Heizungssysteme mit Förderung.

Förderung von Modernisierung und Erneuerung von Mietwohnungen

Die Wohnbauförderung Bayern bietet ein bedeutsames Förderprogramm zur Modernisierung von bestehendem Wohnraum im Freisaat. Dieses Förderprogramm zielt darauf ab, die Qualität und Nachhaltigkeit des bestehenden Wohnungsbestands zu steigern. Es richtet sich an Eigentümer und Wohnungseigentümer-Gemeinschaften, die ihre Immobilien renovieren und modernisieren möchten, um zeitgemäße Standards hinsichtlich Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Wohnkomfort zu erfüllen.

Unter dem Dach der Wohnbauförderung Bayern werden finanzielle Anreize und Unterstützung bereitgestellt, um die Kosten für Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu reduzieren. Dadurch werden nicht nur bestehende Gebäude aufgewertet, sondern auch die Lebensqualität der Bewohner erhöht. Dieses Förderprogramm trägt dazu bei, den Wohnraum in Bayern den heutigen Anforderungen anzupassen, Ressourceneffizienz zu fördern und die Attraktivität der bestehenden Immobilien zu steigern.

• Die Förderung richtet sich an wen?

Der Freistaat Bayern gewährt finanzielle Unterstützung für private und öffentliche Bauherren, die Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen an Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie an Pflegeplätzen in speziellen Wohnformen gemäß dem Bundesteilhabegesetz durchführen. Diese Förderung richtet sich nach den Vorgaben des bayerischen Modernisierungsprogramms.

• Die Förderung umfasst was?

Es können alle Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen in Mehrfamilienhäusern und Pflegeeinrichtungen gefördert werden, die die Energieeffizienz verbessern und den Wohnwert steigern. Beispiele hierfür sind die Anbringung einer zusätzlichen Dämmung, der Austausch von Fenstern sowie die Installation neuer Balkone und die damit verbundenen Folgearbeiten.

Wie ist das Förderverfahren?

Im Rahmen einer Projektförderung werden die Modernisierungs- und Instandsetzungskosten, bezogen auf die Wohnfläche (Wfl.) von Mietwohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten, gefördert.

Die Förderung setzt sich zusammen aus:

  • Einem Basiszuschuss von bis zu 300 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
  • Zusätzlich bis zu 200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche für Nachhaltigkeitsmaßnahmen.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit eines zinsverbilligten Darlehens von bis zu 100 Prozent der weiteren förderfähigen Kosten.

Erfahren Sie mehr über die Förderung „Modernisierung“ auf www.stmb.bayern.de

Wohnbauförderung in Bayern zur Schaffung von Wohnraum für Studierende

• Die Förderung richtet sich an wen?

Der Freistaat Bayern unterstützt Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Erwerber bei ihren Bauvorhaben. Dabei erfolgt die Auswahl der Projekte anhand der Dringlichkeit des lokalen Bedarfs und der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung wird mit besonderem Augenmerk auf Effizienz eingesetzt, um den größtmöglichen Nutzen zu erzielen. Dadurch zeichnet sich das Förderprogramm als einzigartig und herausragend im Bereich der Bauförderung aus.

• Die Förderung umfasst was?

Die Fördermaßnahmen umfassen den Bau, die Erweiterung und den Ersterwerb von Wohnraum für Studierende. Zusätzlich werden der Umbau von studentischem Wohnraum sowie Maßnahmen zur umfassenden energetischen Modernisierung unterstützt. Dies eröffnet eine breite Palette an Fördermöglichkeiten, um den Bedarf an studentischem Wohnraum effektiv zu decken.

• Wie erfolgt die Förderung?

Das leistungsfreie Baudarlehen bietet:

  • Bis zu 45.000 Euro pro Wohnplatz bei einer 25-jährigen Belegungsbindung.
  • Bis zu 75.000 Euro pro Wohnplatz bei einer 40-jährigen Belegungsbindung.
  • Für bedarfsgerechte Eltern-Kind-Apartments und rollstuhlgerechte Apartments nach DIN 18040-2R kann die Zuwendung um bis zu 20.000 Euro pro Wohnplatz erhöht werden.

Zusätzlich werden gewährt:

  • 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Errichtung von notwendigen Hoch- oder Tiefgaragen, für außergewöhnliche projektbedingte Mehrkosten sowie Mehrkosten für einen erhöhten Planungsaufwand.
  • Bis zu 3.750 Euro für besonders nachhaltige ökologische Maßnahmen.
  • Bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Architektenwettbewerbe.

Insgesamt beläuft sich die Zuwendungshöhe auf:

  • Bei Maßnahmen mit 25-jähriger Belegungsbindung bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der Gesamtmaßnahme.
  • Bei Maßnahmen mit 40-jähriger Belegungsbindung 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der Gesamtmaßnahme. Diese umfangreichen Fördermöglichkeiten schaffen ein einzigartiges und herausragendes Unterstützungsangebot im Bereich des Wohnungsbaus.

Mehr Informationen über diese Förderung auf www.stmb.bayern.de

Wohnbauförderung in Bayern zur Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung

Wohnen stellt ein fundamentales Grundbedürfnis dar, welches Raum für Rückzug, Entfaltung und Erholung ermöglicht. Insbesondere für Menschen mit Behinderung gewinnt der Wohnbereich oft eine zentrale Bedeutung. Er bildet eine entscheidende Grundlage für ihre Lebensqualität. Menschen mit Behinderungen streben, genauso wie andere Menschen, danach, selbstbestimmt in individuellen, in die Gemeinde integrierten Wohnformen, möglichst eigenständig und selbstbestimmt zu leben. Auch stationäre Angebote sollten diesen Grundsätzen gerecht werden. Diese Philosophie unterstreicht die Einzigartigkeit und hervorragende Qualität der Wohnraumgestaltung für Menschen mit Behinderung.

• Die Förderung umfasst was?

Der Freistaat Bayern unterstützt aktiv den Neu- und Umbau von ehemals stationären Wohnplätzen sowie besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderung. Diese Förderung zeichnet sich insbesondere durch ihre Einzigartigkeit und hohe Qualität aus.

• Wie erfolgt die Förderung?

Die staatliche Förderung beläuft sich je nach Art der Einrichtung auf bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Interessierte können die Fördermittel bei der jeweiligen Bezirksregierung, der Landeshauptstadt München oder den Städten Nürnberg und Augsburg beantragen. Dort stehen Ansprechpartner zur Verfügung, die detaillierte Auskünfte geben, bei der Planung beraten und bei der Antragstellung unterstützen. Diese umfassende Unterstützung macht das Förderprogramm zu einer einzigartigen und herausragenden Möglichkeit für die Realisierung von Wohnprojekten für Menschen mit Behinderung.

• Wichtige Hinweise

Es ist entscheidend, einen gut integrierten Standort für die Wohnanlage zu wählen, idealerweise in Form kleinteiliger, üblicher Wohnhäuser oder -anlagen. Hier können Menschen mit Behinderung die vorhandene Infrastruktur wie Sport- und Kultureinrichtungen nutzen. Gleichzeitig ist auch die Nähe zur Arbeitsstätte wichtig.

Der Träger muss eine fachliche Konzeption mit dem zuständigen Bezirk und der Regierung abstimmen. Eine Abstimmung mit der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen ist empfehlenswert. Diese sorgfältige Planung gewährleistet einzigartige und herausragende Wohnprojekte für Menschen mit Behinderung.

Mehr Informationen zu diesem Förderprogramm auf www.stmb.bayern.de

Bauförderung in Rheinland-Pfalz – Mietwohnraum & Modernisierung

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